Skurrile Verbote: Was Allerheiligen auf dem Kino-Index steht ...

Der "stille Feiertag" Allerheiligen bedeutet für Arbeitnehmer in einigen Bundesländern nicht nur einen freien Tag, sondern auch allerhand Verbote. Diese machen selbst vor der öffentlichen Vorführung bestimmter Filme im Kino keinen Halt.
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Allerheiligen? Doch bitte ohne Untote! Roman Polanskis (rechts) "Tanz der Vampire" darf am "stillen" Feiertag nicht aufgeführt werden.
ARD / Degeto Allerheiligen? Doch bitte ohne Untote! Roman Polanskis (rechts) "Tanz der Vampire" darf am "stillen" Feiertag nicht aufgeführt werden.
Kinobetreiber in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland müssen sich heute in Acht nehmen: Der "stille Feiertag" Allerheiligen
bringt allerlei Verbote mit sich. So dürfen bestimmte Filme in den betreffenden Bundesländern am heutigen Tag nicht gezeigt werden. Laut der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gelten die Regelungen der Ländergesetze, wonach "Filme, die dem "ernsten Charakter" dieser Feiertage widersprechen, im Kino nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen". Die Liste umschließt ganze 750 Filme. Das Verbot von lauter Musik und öffentlichen Tanzveranstaltungen an
Allerheiligen
und Karfreitag sollte den meisten bekannt sein. Doch dass die Einschränkungen an diesen Feiertagen sogar die Filmauswahl der Kinos regulieren, scheint mehr als skurril. Auf der Liste finden sich neben Pornos wie "Verführung einer Nonne" auch der Bud-Spencer-Klamauk "Vier Fäuste für ein Halleluja" oder Polanskis "Tanz der Vampire". Auch für Fans des Kult-Klassikers "Rocky Horror Picture Show" schaut es schlecht aus - die Kinofassung des Musicals von 1975 bleibt heute unter Verschluss. Allerdings erscheinen viele ältere Filme aus heutiger Sicht völlig harmlos, und es ist eher unwahrscheinlich, dass sich die Kinobetreiber durch die merkwürdige Auswahl eingeschränkt fühlen. In den vergangenen Jahren kamen kaum weitere Filme auf die Liste, das Verbot ist ganz offensichtlich nicht mehr zeitgemäß.
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