Gerichtsstreit um "Fack ju Göhte": Wie eine vulgäre Gretchenfrage

Ist der Titel "Fack ju Göhte" bereits eine Verunglimpfung oder darf man das? Das müssen Richter am Europäischen Gerichtshof nun verhandeln.
(wue/spot) |
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Der Humor in der Komödien-Erfolgsreihe "Fack ju Göhte" kann durchaus als krude und vulgär bezeichnet werden. Um zu verhindern, dass andere Parteien neben Constantin Film mit Merchandising-Artikeln ebenfalls Geld scheffeln, wollte sich die Produktionsfirma bereits vor rund zwei Jahren den entsprechenden Namenszug beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) sichern, wie unter anderem die Welt berichtet.

Der Antrag sei damals aber abgelehnt worden, weil unter anderem Marken ausgeschlossen seien, "die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen", wie es in einer Verordnung heiße. Das tue der Titel der Filmreihe mit Elyas M'Barek (35) und Jella Haase (25) in den Hauptrollen nun einmal. In der Begründung für die Ablehnung habe es demnach im Detail geheißen, dass der Name eine "nicht nur geschmacklose, sondern auch anstößige und vulgäre Beleidigung" enthalte, welche einen "hoch angesehenen Schriftsteller posthum in herabwürdigender und vulgärer Weise verunglimpft". (Hier sehen Sie die ersten beiden Teile der "Fack ju Göhte"-Reihe)

Wie ähnlich sind sich "Fuck you" und "Fack ju"?

Constantin Film habe laut dem Bericht damals Beschwerde eingereicht, die allerdings abgelehnt worden sei. Nun müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden. Laut "Welt" habe dieser sich rund eineinhalb Stunden lang die beiden Seiten angehört, ein Termin für eine Verkündung des Urteils stehe aber noch nicht fest. Die Richter hätten angekündigt, sich noch einmal intensiv mit den drei Filmen auseinanderzusetzen. Sie hätten nun zu klären, was der Titel mit Sex zu tun habe, ob es einen Unterschied zwischen "Fuck you" und dem stilisierten "Fack ju" gebe und ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung Johann Wolfgang von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) handle.

Drei Ausgänge seien denkbar, wie es weiter heißt: Das Verbot der Eintragung könne bestätigt werden, die Eintragung könne befohlen werden oder es könne eine weitere Prüfung angeordnet werden.

Mit "Fack ju Göhte 3" ist Ende Oktober der offiziell letzte Teil der erfolgreichen Filmreihe in den deutschen Kinos angelaufen. Der Streifen hat laut Constantin bereits 5,3 Millionen Zuschauer angelockt und ist somit der meistgesehene Film des Jahres.

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