Jugendschützer kritisieren Umgang von RTL mit „DSDS“-Pinkelkandidaten

Der Umgang der „DSDS“-Jury mit dem ominösen Fleck auf der Hose eines Kandidaten beschäftigt die Jugendschützer. Eine Kommission beanstandete die erste Sendung der neuen Staffel. Die Bearbeitung durch RTL führe dazu, dass Kandidaten gezielt dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt würden.
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MÜNCHEN - Der Umgang der „DSDS“-Jury mit dem ominösen Fleck auf der Hose eines Kandidaten beschäftigt die Jugendschützer. Eine Kommission beanstandete die erste Sendung der neuen Staffel. Die Bearbeitung durch RTL führe dazu, dass Kandidaten gezielt dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt würden.

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) beanstandet die neue Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) von RTL. Die Wiederholung der ersten Folge im Nachmittagsprogramm am 9. Januar verstoße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, teilte die KJM am Donnerstag nach ihrer Sitzung vom Mittwoch mit.

Das Gremium kritisierte neben dem herabwertenden Verhalten der Jury vor allem die redaktionelle Bearbeitung durch RTL: Hier würden Kandidaten gezielt lächerlich gemacht und dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt. Dabei verwies die KJM insbesondere auf die inzwischen viel diskutierte Szene, in der ein Kandidat mit einem Pinkel-Fleck auf der Hose gezeigt wurde.

Beim Casting für „DSDS“ war ein junger Mann mit sichtlich durchnässter Hose zum Vorsingen angetreten, Chefjuror Dieter Bohlen machte sich über ihn lustig. „RTL erweckte in der Inszenierung den Eindruck, der Kandidat könne seine Körperfunktionen nicht kontrollieren“, kommentierte die KJM.

„Hier werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen. Das wirkt erklärten Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegen und kann eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben“, sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), das Selbstkontrollorgan der Privatsender, hatte die ihr vor der Ausstrahlung vorliegende Folge zuvor für das Abend- und das Tagesprogramm freigegeben.

RTL muss diesmal wohl kein Bußgeld fürchten

Die KJM kritisierte die Freigabe-Praxis der FSF. Es sei „dringend erforderlich, mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutz-Kriterien bei der Bewertung von Fernseh-Formaten zu sprechen“, so die KJM. Ring sagte, der Dialog mit der FSF sei sehr wichtig, um das System Selbstregulierung „weiter zu optimieren“.

Die KJM hatte 2008 gegen mehrere „Casting“-Folgen der fünften Staffel von „DSDS“ ein Bußgeld von insgesamt 100.000 Euro verhängt. Seither legt RTL die „Casting“-Folgen der Show vor Ausstrahlung der FSF vor. Eine Sprecherin der KJM sagte allerdings, Konsequenzen seien in diesem Fall für RTL nicht zu erwarten. (nz)

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