GEZ: Ganz Einfach Zahlen

Die Bundesländer basteln an der Reform der Gebührenerhebung. Noch allerdings ist unklar, wie die bisherigen Zahlungen auf Geräte ersetzt werden sollen. Ein Überblick über die Positionen
von  Abendzeitung

Die Bundesländer basteln an der Reform der Gebührenerhebung. Noch allerdings ist unklar, wie die bisherigen Zahlungen auf Geräte ersetzt werden sollen. Ein Überblick über die Positionen

Das Jahr 2009 war kein gutes für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem. Erst schüttelte die Republik den Kopf über die unkontrollierte Privatwirtschaft der NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze, dann zerstörte Roland Koch mit der von ihm betriebenen Intrige im ZDF-Verwaltungsrat gegen den Chefredakteur Nikolaus Brender den Restglauben an die Staatsferne des Systems. Ein Trauerspiel, das leider folgenlos bleiben wird.

Relevanter für die öffentlich-rechtlichen Sender ist hingegen eine aktuelle Debatte: Die Ministerpräsidenten der Länder beraten über neue Modelle zur Erhebung der Rundfunkgebühr. Die Reform soll 2010 auf den Weg gebracht werden und könnte 2013 in Kraft treten. Die AZ stellt die wichtigsten Punkte vor:

Werbung trotz Gebühren?

Mit Gebühreneinnahmen von über sieben Milliarden Euro ist das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in Deutschland das höchstfinanzierte der Welt. Die privaten Sender bemängeln die Wettbewerbsverzerrung, da ARD und ZDF zusätzlich (aber zeitlich stark begrenzt) auch noch Werbung ausstrahlen dürfen. In Spanien beispielsweise wird dies dem öffentlich-rechtlichen System ab dem 1. Januar 2010 untersagt. Die britische BBC sendet keine Werbung, darf aber ihr internationales Web-Angebote über Werbung refinanzieren. Die deutschen Sender werden nicht auf die Werbeeinnahmen verzichten.

Warum die Reform?

Im Jahr 2008 waren 43 Millionen Radios und 37 Millionen Fernseher angemeldet. Insgesamt gab es 42,5 Millionen Teilnehmerkonten, von denen rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren bezahlt wurden. Wegen steigender Altersarmut und Arbeitslosigkeit nimmt die Zahl der Gebührenbefreiungen zu. Die Einnahmen könnten stark sinken. Zudem scheint aufgrund der technischen Geräteentwicklung ein neues Modell für die Gebührenerhebung sinnvoll.

Geräte oder Haushalte?

Die Länder prüfen derzeit drei Modelle: Dazu zählt die Einführung einer Rundfunkgebühr auf alle Haushalte, unabhängig davon, ob dort ein TV-Gerät vorhanden ist oder nicht. Die zweite Variante ist die Fortsetzung der bisherigen Praxis bei allerdings umgekehrter Beweislast. Die dritte Möglichkeit ist die Beibehaltung der bisherigen Praxis.

Die Debatte

Bislang gilt die gerätebezogene Rundfunkgebühr. Die FDP hält dieses Modell für „längst überholt“. Technische Entwicklung und fortschreitende Konvergenz hätten dazu geführt, dass eine Vielzahl von Geräten zumindest theoretisch zum Empfang von Rundfunksignalen fähig sei. Eine generelle Einbeziehung dieser Geräte sei weder gerechtfertigt noch sinnvoll. Deshalb will die FDP die Rundfunkgebühr durch eine Medienabgabe ersetzen, die niedriger ist als die jetzige GEZ-Gebühr und dafür von jedem erwachsenen Bürger mit eigenem Einkommen gezahlt werden muss. Wolfgang Börnsen, medienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, plädiert hingegen für die Haushaltsabgabe.

Die Beweislast

Bisher muss sich jeder Rundfunkteilnehmer mit seinem entsprechenden Gerät bei der GEZ anmelden. Die CDU schlägt vor, die Beweislast umzudrehen. Wer nicht zahlen wolle, müsse beweisen, dass er keinerlei Medienendgeräte habe. FDP-Politiker haben sich gegen eine solche Nachweispflicht ausgesprochen: Das darin zum Ausdruck kommende Misstrauen gegenüber dem Bürger sei eines Rechtsstaates nicht würdig.

Der wahre Grund für den CDU-Vorstoß ist wohl ein rechtlicher. Die Umstellung auf eine Haushaltsabgabe könnte den bislang eingegangenen Vertrag mit der GEZ unwirksam machen. Alle Gebührenzahler müssten sich dann neu anmelden. Die drohenden Einnahmeverluste durch Verzögerungen oder Nichtanmeldungen könnten dann das öffentlich-rechtliche System binnen weniger Wochen zahlungsunfähig machen.

GEZ für das Handy?

Bisher zahlen Haushalte ohne Fernseher den verminderten GEZ-Satz von 5,76 Euro für Radios und sogenannte „neuartige Rundfunkgeräte“. Der volle Beitrag für Fernseher und „neuartige Rundfunkgeräte“ liegt bei 17,98 Euro. Die angedachte Erhöhung der Rundfunkgebühren für internetfähige Handys von derzeit 5,76 Euro auf den TV-Gebührensatz von 17,98 Euro ist heftig umstritten, auch wenn er nur die Nutzer treffen würde, die weder TV noch Radio besitzen, aber über ein internetfähiges Handy bzw. einen entsprechenden Computer verfügen. Dies sind derzeit nur rund 190000 Menschen, 0,6 Prozent der Rundfunkgebührenzahler.

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