"Gekreuzigter Klinsmann ist Satire" - Bayern-Trainer verliert gegen taz
MÜNCHEN - Niederlage für Jürgen Klinsmann - diesmal vor Gericht. In einer Kreuzigungs-Darstellung der Tageszeitung taz sieht das Landgericht München eine zulässige Satire. Diese würde "beruflichen Niedergang symbolisch" darstellen", so die Entscheidung des Gerichts.
Das Landgericht München hat einen Antrag von Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann zurückgewiesen, der Zeitung taz die Veröffentlichung Ihres Ostertitels vom 11. April zu untersagen. Dieser zeigt einen gekreuzigten Klinsmann. "Es liegt eine satirische Meinungsäußerung vor, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt", zitierte die taz am Dienstag aus der Entscheidung des Gerichts.
Klinsmann sieht sich durch die Abbildung in einer Monty Python-Parodie auf die Kreuzigung Jesus Christus Jesus Christus mit dem Text "Always Look on the Bright Side of Life" in seinem Persönlichkeitsrecht und "in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt". Klinsmann brachte vor, er verstünde sich als religiöser Mensch und erzöge seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne. Er werde zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe, dafür benutzt, dass das Leiden Jesus Christus ins Lächerliche gezogen werde und Hohn und Spott ausgesetzt.
Das Gericht urteilt anders: "Die Art der Darstellung ist dem Bereich der Satire zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt." Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers wiege durch die Art des gewählten Symbols nicht so schwer, "als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte."
Es müsse daher "dahinstehen", schreibt das Gericht, "ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um "die vielleicht schlimmste Entgleisung" handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers "in den Medien jemals gegeben hat", oder ob der taz eine - wie sie meint - humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist". (AZ)
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