FDP fordert: Radikalkur für den Rundfunk

München - Viel wird derzeit über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland diskutiert, die kleinste Fraktion im bayerischen Landtag will jetzt Nägel mit Köpfen machen. Der Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des bayerischen Rundfunkgesetzes und des Mediengesetzes, der am Dienstag zum ersten Mal im Landtagsplenum behandelt wird, dürfte freilich auf Widerspruch stoßen.
Gesetzesentwurf stellt alte Privilegien in Frage
Der Hauptautor des Gesetzentwurfs, der FDP-Parlamentarier, Journalist und Medienunternehmer Helmut Markwort, zeigte sich am Montag in München kompromissbereit. Markwort gehört selbst dem BR-Rundfunkrat an und werde gelegentlich als "Nestbeschmutzer" angesehen, sagte der 85-Jährige bei der Vorstellung des Gesetzeswerks am Montag in München. Das dürfte sich nicht ändern, denn er will unter anderem den Rundfunkrat kräftig durcheinanderwirbeln und stellt dabei alte Privilegien in Frage.
Der Entwurf basiert auf Marktworts Grundüberzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mit 8,4 Milliarden Euro pro Jahr viel zu teuer sei. Der Großteil der Beiträge fließe in Verwaltung, Produktion und Technik, weil jeder einzelne Sender seine eigenen teuren Strukturen aufgebaut habe.
Mit Zusammenarbeit in diesen Bereichen könnte so viel gespart werden, dass nicht nur weitere Gebührenerhöhung überflüssig würden, sondern auch auf Einnahmen aus Werbung und Sponsoring verzichtet werden könnte, zeigte sich Markwort überzeugt. Auch eine "Beitragssenkung" sei möglich.
Bayerischer Rundfunk soll weniger Finanzausgleich zahlen
Um einen Anstoß in dieser Richtung zu geben, soll der Bayerische Rundfunk verpflichtet werden, nur noch einen Minimalbetrag in den Finanzausgleich der Länderrundfunkanstalten einzuzahlen. Auf diese Weise soll der Druck erhöht werden, den Saarländischen Rundfunk sowie Radio Bremen als eigenständige und allein nicht lebensfähige Länderanstalten in größere einzugliedern - eine alte Forderung des FDP-Medienpolitikers Markwort.
In dem neuen Rundfunkgesetz soll der Programmauftrag stärker auf Information, Bildung und Kultur fokussiert werden. "Unterhaltung" hingegen wird als Programmauftrag gestrichen.
Der Bayerische Rundfunk soll zu verbindlichen Kooperationen mit anderen Sendern und zum Hinwirken auf "Kompetenzzentren" für Verwaltung, Technik und Produktion verpflichtet werden. Das ZDF als öffentlich-rechtliche Anstalt darf nach Ansicht Markworts bei diesen Überlegungen nicht außen vor gelassen werden, obwohl man sich in Mainz von der Reformdiskussion in der ARD nicht angesprochen fühle. "Die wollen ihre Ruhe haben", sagte Markwort. "Wir wollen für das teuerste Rundfunksystem der Welt Sparmaßnahmen anregen, damit mehr Geld ins Programm fließen kann", so der FDP-Medienpolitiker.
Um mehr Staatsferne zu erreichen, wollen die Liberalen die Mitglieder des 50-köpfigen bayerischen Rundfunkrats vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit besetzen lassen. Derzeit werden vom Landtag zwölf Vertreter entsandt, 36 kommen von den "gesellschaftlichen Gruppen", einer von der Staatsregierung. Dieser Sitz soll wegfallen, ebenso will die FDP den Bund der Vertriebenen, den bayerischen Jugendring und den bayerischen Heimattag aus dem Gremium hinauskomplimentieren.
Aufsichtsräte sollen Gesellschaft besser repräsentieren
Zudem sollen "Doppelbesetzungen" reduziert werden. Dies träfe zum Beispiel Kirchen und Gewerkschaften. Ähnlich soll auch mit dem Medienrat verfahren werden, der den privaten Rundfunk in Bayern kontrolliert. Markwort: "Die Aufsichtsgremien sollen gesellschaftlich breiter, zeitgemäßer und jünger aufgestellt werden."
Die Zusammensetzung des Rundfunkrats sei inzwischen "antiquiert", findet Markwort. In dem Gesetzentwurf werden Vorschläge für die Aufnahme neuer Gruppen in das Aufsichtsgremium des Senders gemacht.
Verschiedene Verbände und Organisationen sollen eine Stimme bekommen
So soll je ein Vertreter des Weißen Rings, der Konfessionslosen, des Bundes der Steuerzahler, des Lesben- und Schwulenverbands, des Landesschülerrats, der Studierenden, des Kinderschutzbunds und der Filmwirtschaft Mitglied werden. Bis zu vier Sitze sollen frei bleiben, für die sich Organisationen bewerben können, die in eine Zwei-Drittel-Unterstützung des Landesparlaments hinter sich bringen müssten. Die Amtszeit eines Rundfunkrats wird auf zwei Wahlperioden begrenzt.