Einigung auf Kurzarbeit bei Bühnen und Orchestern

Die Corona-Maßnahmen haben den Kulturbetrieb lahmgelegt und in eine wirtschaftliche Krise gestürzt. Jetzt dürfen einige Akteure auf eine kleine Entlastung hoffen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
An kommunalen Theatern und Orchestern wird Kurzarbeit eingeführt.
Holger Hollemann/dpa/dpa An kommunalen Theatern und Orchestern wird Kurzarbeit eingeführt.

Köln - Auch Schauspieler und Musiker können jetzt Kurzarbeit machen. Der Deutsche Bühnenverein für die Arbeitgeber und drei Künstlergewerkschaften einigten sich auf die mögliche Einführung von Kurzarbeit an kommunalen Theatern und Orchestern.

Die Tarifeinigung sei angelehnt an den Tarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für Beschäftigte kommunaler Betriebe, teilte der Bühnenverein am Donnerstag in Köln mit.

Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld sehen bei niedrigeren Vergütungen mindestens 95 Prozent, bei höheren Vergütungen mindestens 90 Prozent des Nettogehalts vor. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2020 bis zum Jahresende und schließt betriebsbedingte Kündigungen vorübergehend aus. Durch diese Maßnahme sollten die Einnahmeausfälle der Theater und Orchester während der Corona-Krise kompensiert und die Arbeitsplätze gesichert werden, teilte der Bühnenverein mit. Die Tarifeinigung gelte nicht für die Staatstheater und -orchester der Länder.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.