Interview

Neues Buch zu Raubkunst: Wiedersehen macht Freude

Mit ihrem neuen Buch "Was soll zurück?" bringt die Juristin Sophie Schönberger Klarheit in die Debatte um die Rückgabe von geraubten Kulturgütern.
von  Christa Sigg
Danach kräht der Hahn sehr wohl: Sarafa Tunji Isola (Zweiter von rechts), nigerianischer Hochkommissar im Vereinigten Königreich, hält neben Prinz Aghatise Erediauwa die 1897 von britischen Kolonialtruppen geplünderte Okukur-Statue in der Hand.
Danach kräht der Hahn sehr wohl: Sarafa Tunji Isola (Zweiter von rechts), nigerianischer Hochkommissar im Vereinigten Königreich, hält neben Prinz Aghatise Erediauwa die 1897 von britischen Kolonialtruppen geplünderte Okukur-Statue in der Hand. © Joe Giddens/dpa

Vergessen ist bequem. Jahrzehntelang hat das irgendwie funktioniert - bis der Schwabinger Kunstfund 2013 die Debatte um die NS-Raubkunst und die oft halbherzig betriebene Provenienzforschung mächtig angefacht hat.

 

Mittlerweile wird mindestens genauso hitzig über koloniales Unrecht und die Restitution von Kulturgütern aus diesem Kontext gestritten. Unter dem Titel "Was soll zurück?" erläutert Sophie Schönberger die rechtliche Seite und liefert zugleich konstruktive Vorschläge im Umgang mit den Objekten.

Die 43-jährige Juristin Sophie Schönberger ist Professorin für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Düsseldorf.
Die 43-jährige Juristin Sophie Schönberger ist Professorin für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Düsseldorf. © Jochen Müller

AZ: Frau Schönberger, die Bereitschaft, Raubgut zurückzugeben, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ist gut gemeint auch richtig?
SOPHIE SCHÖNBERGER: Leider nicht. Die Restitution ist selbst ein hoch komplexer kultureller Vorgang. Wenn man ein Kulturgut einfach nur weggibt, folgt daraus noch kein Akt der Wiedergutmachung, um die es ja gehen soll. Im schlimmsten Fall kann eine schlechte Restitution sogar neue Wunden aufreißen, etwa, wenn umstritten ist, an wen zurückgegeben werden soll.

Restriktionen in einer Grauzone

Auf welcher Basis und zu welchen Bedingungen sollte man denn zurückgeben?
Nach wie vor finden die Restitutionen heute fast ausnahmslos ohne rechtliche Grundlage statt. Das heißt, in einer Grauzone, in der man sich zwar auf moralische Maßstäbe beruft, diese Maßstäbe aber im Dunkeln und damit meist auch die Bedingungen sehr unklar bleiben. Das führt mitunter zu sehr großem Frust bei den Anspruchstellern. Denn sie haben nicht den Eindruck, dass mit ihnen auf Augenhöhe umgegangen wird, sondern sie vielmehr der Willkür der Zurückgebenden ausgesetzt sind.

Sie plädieren für verbindliche rechtliche Grundlagen. Bei Restitutionen geht es um eine oft sehr unrühmliche Geschichte, greift da die juristische Seite nicht viel zu kurz?
Natürlich kann man mit einer juristischen Regelung das Problem des Umgangs mit vergangenem Unrecht nicht umfassend und abschließend regeln. Allerdings ist der Erlass juristischer Regeln auch eine Tür, um auf politischer Ebene umfassend über diese Themen zu diskutieren und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Eine gesetzliche Grundlage hat den Vorteil, dass sie die Anliegen der Anspruchsteller ernst nimmt und ihnen eine verlässliche Rechtsposition gibt. Sie stößt aber auch den notwendigen politischen Diskurs an.

Sophie Schönberger: "Die Museen werden strukturell überfordert"

Wie sieht es mit den aktuellen Eigentumsverhältnissen in Deutschland aus? Da sind staatliche und städtische Museen und private Sammlungen. Wer entscheidet?
In den meisten Fällen befinden sich die Kulturgüter, um die gestritten wird, auch im Eigentum derjenigen, die sie heute besitzen, das heißt: ausstellen oder im Depot aufbewahren. Ob zurückgegeben wird oder nicht, ist daher sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei Privaten im Grunde eine freiwillige Entscheidung.

Und dennoch stehen vor allem die Museen unter Beschuss.
Die Museen restituieren Objekte, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und dann meist in private Hände gegeben werden. Das kann schnell große Empörung auslösen, wie man es besonders beim ersten großen Restitutionsfall nach den Washingtoner Prinzipien gesehen hat. Das betraf die Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners "Berliner Straßenszene" aus dem Berliner Brücke-Museum. Die Museen werden strukturell überfordert, wenn man ihnen die Entscheidung überantwortet, ob Objekte zurückgegeben werden oder nicht. Es ist ja nicht die Aufgabe der Museen, vergangenes Unrecht wiedergutzumachen.

Schönberger: "Der Bund hat eine gesamtstaatliche Verantwortung"

In Frankreich wird zentral entschieden, in Deutschland ist Kultur Ländersache. Ein Staat der Rückgaben fordert, wird sich logischerweise an den deutschen Staat wenden. Bestünde die Möglichkeit, das qua Gesetz doch bundeseinheitlich zu regeln?
Das wäre in Deutschland ohne Weiteres möglich - wenn der politische Wille dafür da wäre. Das Argument, wie schwierig das alles im Föderalismus sei, wird oft auch einfach politisch vorgeschoben.

Bei einer einheitlichen gesetzlichen Regelung könnte der Bund Objekte restituieren, die im Besitz des Freistaats sind?
Das ist eine einschneidende Maßnahme, und natürlich haben die Länder keinerlei Interesse daran, die Zugriffsmöglichkeit abzugeben. Man könnte das verfassungsrechtlich ohne Weiteres konstruieren, weil es letztlich um eine Wiedergutmachung von gesamtdeutschem Unrecht geht, die nur durch den Bund erfolgen kann. Warum? Weil der Bund eine gesamtstaatliche Verantwortung hat, die Juristen sprechen von einer Kompetenz aus der Natur der Sache heraus.

Schönberger: "Restitutionen wirken eben nicht nur befriedend"

Wer Schönes besitzt, gibt das nicht gerne aus der Hand. Auf der anderen Seite kommen Rückgabeforderungen meistens bei wertvollen Objekten.
Das ist ein besonders interessanter Punkt: Zum einen will man gerade die prominenten, wertvollen Objekte zurückhaben, zum anderen sind hier die Widerstände deutlich größer. Auch weil das Loslassen sehr viel schwerer fällt, der Verlust ist ja beträchtlich. Wenn dagegen kleine Dinge wie etwa Leintücher, Besteck oder Kerzenleuchter aus dem Bereich der NS-Raubkunst zurückgegeben werden, geschieht das großzügig und ohne Umstände. Und noch etwas: Je wertvoller Objekte sind, desto leichter ist ihre Provenienz nachzuvollziehen. Dagegen kann man bei Büchern oder Alltagsgegenständen, die sich aus ausgeraubten Haushalten im antiquarischen Umlauf befinden, meistens gar nicht bestimmen, woher sie kommen. Wenn Sie heute auf dem Flohmarkt einen schönen alten Tisch kaufen, kann es sich um NS-Raubgut handeln.

Auch im kolonialen Kontext sind die Eigentumsverhältnisse oft kaum noch zu rekonstruieren. Wie kann man sinnvoll vorgehen, wenn zum Beispiel mehrere Parteien die Rückgabe fordern?
Das ist tatsächlich ein großes Problem, das von deutscher Seite auch nicht einseitig zu lösen ist. Häufig gibt es hier Gruppen innerhalb des Nationalstaats, die Rückgaben fordern, von der nationalen Rechtsordnung aber nicht oder nur eingeschränkt anerkannt sind. Dann übertragen sich innerstaatliche Konflikte auf den internationalen Restitutionsprozess. Das ist ein gutes Beispiel, um zu zeigen, dass Restitutionen eben nicht nur befriedend wirken, sondern auch neue Konflikte heraufbeschwören können.

Schönberger: "Objekte aus Deutschland wurden direkt an ihre Eigentümer restituiert"

Nach dem Krieg haben die Alliierten NS-Raubkunst nicht an die ehemaligen Besitzer, sondern an die entsprechenden Staaten restituiert. Das war und ist problematisch, wenn es sich nicht um Rechtsstaaten bzw. Demokratien handelt.
Die Alliierten haben eine Doppelstrategie verfolgt: Objekte aus dem Ausland wurden an diese Länder zurückgegeben, damit sie von dort an die ehemaligen Eigentümer zurückgegeben werden konnten. Objekte aus Deutschland wurden direkt an ihre Eigentümer restituiert. Dabei handelt es sich aber um eine historische Sondersituation. Bei der Rückgabe an Ostblockstaaten kam man in die Situation, dass Privateigentum keine Rolle spielte und Weitergaben nicht in der erwarteten Form stattfanden. Heute wird NS-Raubkunst individuell zurückgegeben.

Es gibt einen Leitfaden des Deutschen Museumsbunds, der von Juristen, Historikern, Ethnologen, Kunsthistorikern erarbeitet wurde. Wäre das eine Grundlage für gesetzliche Regelung?
Der Leitfaden ist ohne Frage informativ, hat aber gar nicht den Anspruch, Grundlage für eine gesetzliche Regelung zu sein, sondern versucht, in den Museen das nötige Wissen für die Arbeit mit den entsprechenden Objekten zu schaffen.

Restitution kann auch bequem sein und schnell für ein gutes Gewissen sorgen. Wäre es manchmal nicht sinnvoller, Forschung oder klimasicher Museen zu unterstützen?
Man sollte beides nicht gegeneinander ausspielen. Solche Unterstützungsmaßnahmen sind sicherlich ganz unabhängig von Restitutionen eine sinnvolle Arbeit.

Schönberger: "Die Gemengelage bei den Hohenzollern ist sehr kompliziert"

Was versprechen Sie sich von der neuen Bundesregierung und der neuen Kulturstaatsministerin Claudia Roth?
Ich denke, dass Claudia Roth dem Themenkomplex besondere Aufmerksamkeit schenken und hier mit besonderer Sensibilität vorgehen wird. Der Komplex hat auch Erwähnung im Koalitionsvertrag gefunden. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sind aber entweder sehr vage oder gehen im juristischen Bereich leider an der Lösung des Problems vorbei.

Nun gibt es in Deutschland noch die kuriosen, quasi innerstaatlichen Rückgabe- und Entschädigungsforderungen der Hohenzollern. Wie ist das juristisch zu bewerten?
Die Gemengelage bei den Hohenzollern ist sehr kompliziert, weil hier um sehr unterschiedliche Fragen aus unterschiedlichen historischen Zusammenhängen gestritten wird. Einmal geht es um Fragen, die direkt auf die Revolution von 1918 zurückführen und auf die danach erfolgte Auseinandersetzung, mit der staatliches und monarchisches Vermögen auseinanderdividiert wurden. Ohne in die Details gehen zu wollen, erscheint es mir eher fernliegend, hier mehr als hundert Jahre später noch Ansprüche zu stellen. Zum anderen geht es um Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949, als dem ehemaligen deutschen Kronprinzen ein Teil des Vermögens, das seiner Familie nach der Revolution zugesprochen wurde, durch die sowjetische Besatzungsmacht wieder weggenommen wurde. Bei der Frage, ob heute ein Anspruch auf Entschädigungen besteht, spielt es eine Rolle, ob der ehemalige Kronprinz einen Beitrag dazu geleistet, dass sich das Unrechtsregime des Nationalsozialismus etablieren konnte. Für mich ist das klar der Fall, so dass hier Entschädigungsansprüche ausgeschlossen sind. Es wird aber auch über Leihgaben verhandelt, die unstreitig im Eigentum der Hohenzollern stehen und bei denen man sich darüber einigen muss, zu welchen Konditionen sie für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

Und moralisch?
Am Fall der Hohenzollern werden große Fragen der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts verhandelt. Die moralische Bewertung, etwa wenn es um die Revolution von 1918 oder die Enteignungen nach 1945 geht, sind lange nicht so einhellig wie bei NS-Raubkunst oder kolonialen Objekten. Insgesamt zeigt sich an der Debatte allerdings, dass das Verhältnis der Bundesrepublik zu ihrem monarchischen Erbe in vielerlei Hinsicht noch ungeklärt ist und überwunden geglaubte Muster oft auch in der Demokratie indirekt noch weiterwirken.


Sophie Schönberger: "Was soll zurück? Restitution von Kulturgütern im Zeitalter der Nostalgie" (C. H. Beck, 158 Seiten, 14,95 Euro)

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