Das sind die dreistesten Abzock-Maschen

Die AZ zeigt die gängigen Maschen, nennt die Täter und hat Experten-Rat eingeholt
Otto Zellmer |
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Vor allem ältere Menschen geraten in das Visier der Betrüger. Bei Abzockern gelten sie als leichte Beute.
Vor allem ältere Menschen geraten in das Visier der Betrüger. Bei Abzockern gelten sie als leichte Beute.

 Egal, ob Jugendliche oder Rentner: Vor Betrug ist keiner sicher, sei es via Telefon oder per E-Mail. Reisen quasi zum Nulltarif, Inkasso-Drohungen für irgendwelche Internetdienste oder Rechnungen über vermeintliche Abonnements: Die Maschen der Betrüger sind dabei oft dieselben. Die AZ listet in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale (VZ) ein Abzocker-ABC aktueller und ehemaliger Betrugs-Firmen auf – und hat zu jeder Masche den Rat der Verbraucherschützer eingeholt.

A wie Atli Telemarket Ltd.: Verschicken Schreiben, auf denen „Letzte Mahnung“ und „Gerichtsverfahren droht“ steht. Post kommt vom Rechtsanwalt aus Hamburg. Er fordert einschließlich Verzugszinsen und Inkassokosten 254,54 Euro. Zahlt der Verbraucher, könne er sich Zinsen sparen. Der VZ-Rat: Nicht zahlen, wenn kein Vertrag zustande gekommen ist. Immer Nachweise vorlegen lassen, falls Zweifel bestehen.

B wie Bayerisches Münzkontor: Bietet als Dankeschön für die Teilnahme an einer Telefon-Befragung Feingold an. Doch wer den Fragebogen beantwortet, gibt persönliche Daten preis. Und wer Konditionen überliest, bekommt monatliche Lieferungen und Rechnungen. Der VZ-Rat: Zuerst im Kleingedruckten nachlesen, was Sie mit einer Unterschrift auslösen. Mit „Streichung an richtiger Stelle“ Rücksendungs-Aufwand vermeiden.

C wie Control Inkasso: Verschickt dubiose Zahlungsaufforderungen. Belaufen sich inklusive Mahnkosten auf 190 Euro. Es wird mit rechtlichen Schritten gedroht. Grund für die Rechnung: angeblicher Vertrag mit „AS Marketing“. Der VZ-Rat: Nur zahlen, wenn tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ansonsten Forderung widersprechen. Einen Musterbrief gibt’s im Netz: www.tinyurl.com.

D wie Dr. Kroner & Kollegen: Geben an, von Musiklabels beauftragt worden zu sein und deren „rechtliche Interessen zu vertreten“. In den Mails listen sie Termine auf, wann der Empfänger angeblich Filme, Musik und TV-Serien heruntergeladen haben soll. Sie nennen die Titel aber nicht. Der Empfänger soll ein Vergleichsangebot in Höhe von 146,95 Euro akzeptieren. Der VZ-Rat: Die E-Mail löschen und in keinem Fall den Betrag überweisen.

E wie Europäische Datenschutzzentrale: Bietet via Telefon an, gegen Gebühr Nutzerdaten im Ausland zu löschen. Es folgt ein Schreiben mit einer Rechnung in Höhe von 268 Euro. In dieser wird vorgegeben, bereits gegenüber Firmen tätig geworden zu sein. Der VZ-Rat: Nur zahlen, wenn tatsächlich ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen wurde. Ansonsten der Forderung widersprechen.

F wie Finanzpunkt24 GmbH: Die Firma verschickt unaufgefordert Vermittlungsverträge und will so eine angebliche Kreditvermittlung in Höhe von 187,50 Euro berechnen. Doch Verbraucher haben weder einen Kredit, noch eine Sanierung beantragt. Der VZ-Rat: Ohne Vertrag sollten Sie wie im vorhergehenden Beispiel der Forderung mit dem Musterbrief widersprechen. Keinesfalls zahlen!

G wie Garten Gethsemane Ltd.: Das Unternehmen bietet Wunderheilmittel an. Nach einem Telefonat flattert ein Schreiben ins Haus. Mit Zusendung einer Probepackung soll ein Abonnement zustande kommen. Beim Anruf wird das aber nicht deutlich. Der VZ-Rat: Am Telefon geschlossene Verträge sind wirksam. Allerdings: Die Vertragsbedingungen müssen dabei genannt werden. Wenn Sie einer Lieferung nicht zugestimmt haben: schriftlich Beschwerde einlegen und erst Ware zurücksenden, wenn Unternehmen dem zugestimmt hat.

H wie Hanseservice Inc.: Bieten Gewinnspiele an, bei denen Firmen angeblich Geld und Autos gewinnen können. Für die Teilnahme ist aber ein Verwaltungsbetrag fällig. Will man diesem widersprechen, muss man eine 0900-Nummer anwählen, die 1,99 Euro pro Minute kostet. Der VZ-Rat: Vorsicht, Abzocke! Keinesfalls am Gewinnspiel teilnehmen. Hier können sich die Kosten nämlich schnell summieren, und ein möglicher Gewinn ist zweifelhaft.

I wie Internationaler Verbraucher-Vorsorge-Bund e.V.: Die Firma „job’sforyou“ vermittelt Arbeitssuchenden eine Mitgliedschaft im IVVB e.V. Dieser bietet dann einen „Vereins-Schutzbrief für Premium-Mitglieder“ für 21,80 Euro an, also eine Unfallversicherung. Die Verträge sind aber unvorteilhaft. Der VZ-Rat: Verbraucher können die Verträge anfechten, wenn sie vom Arbeitsvermittler arglistig getäuscht wurden.

J wie Janus AG: Behaupten in E-Mails, von der Plattenfirma Universal Music beauftragt worden zu sein. Keine nähere Angaben; der Verbraucher soll insgesamt 169,40 Euro überweisen. Es fehlt jedoch der Hinweis, dass angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen wurde. Der VZ-Rat: Solche E-Mails löschen, keinesfalls den geforderten Betrag überweisen.

K wie Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen: Klassischer Lockruf für eine Kaffeefahrt; buchen für Verbraucher zwei Plätze mit Frühstück. Stellen bei Nichtantritt der Fahrt sogar Planungskosten in Rechnung. Solche Maschen gibt’s Hunderte. Um Seriosität vorzugaukeln, werden Briefe oft mit dem Zusatz „Finanzdienstleistungen“ verschickt. Der VZ-Rat: Finger weg von solchen Angeboten! Es besteht kein Teilnahmezwang. Auch Kostenforderungen sind ungültig. Bei Kaffeefahrten werden meistens nur überteuerte Produkte verkauft.

L wie Lehmann & Becker: Gaukeln ein Gewinnspiel vor, an dem der Verbraucher teilgenommen und 65 000 Euro gewonnen haben soll. Das Geld muss in der Schweiz abgeholt werden. Dafür muss aber zuvor eine notwendige Zollabwicklung von 2000 Euro überwiesen werden. Brief ist im Netz: www.tinyurl.com. Der VZ-Rat: Vorsichtig sein, wenn der Gewinn an Bedingungen geknüpft ist. Niemals persönliche Daten wie Kontoverbindung preisgeben. Auch nach telefonischer Aufforderung niemals Geld überweisen.

M wie Mare Silan: Pillen, die angeblich Frische fördern, werden beim Anruf angeboten. Es wird der Eindruck erweckt, die Pillen würden nur zur Probe zugeschickt. Erste Lieferung kostet monatlich zehn Euro. Wer nicht kündigt, erhält immer wieder teure Pakete. Der VZ-Rat: Abofalle! Werden im Gespräch die Vertragsdetails nicht exakt erklärt, ist ein Vertrag unwirksam. Einfach dem abgeschlossenen Abonnement widersprechen.

N wie Neuverlieben GmbH: E-Mail, die eine Rechnung in Höhe von mehr als 200 Euro enthält. Dieser Betrag soll vom Konto abgebucht werden. Im „zip“-Anhang angebliche Vertragsdetails. Wer aber darauf klickt, lädt einen Trojaner auf seinen Rechner. Der VZ-Rat: Keinesfalls Mail-Anhang oder irgendwelche Links in der Mail öffnen. Falls doch, sofort Antiviren-Programm starten. Mails fallen durch schlechtes Deutsch auf.

O wie Oezkan (Özkan) Energiemarketing EF: Will Verbrauchern via Telefon Energieausweise andrehen. Wer zustimmt, erhält Zahlungsaufforderung in Höhe von 99,90 Euro. Der VZ-Rat: Energieausweise brauchen nur Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen. Am besten Gespräch schnell beenden. Wenn Unterlagen geschickt werden, keinesfalls Betrag überweisen. Vorfall der Polizei melden!

P wie Privacy Marketing Limited: Werbemails, in denen Nutzern neben kostenlosem Fernsehpaket auch ein Receiver versprochen wird. Der Verbraucher muss aber auf einer in der Mail genannten Internetseite persönliche Daten rausrücken. Der VZ-Rat: Nie Persönliches in solchen Mails preisgeben. Keine Hoffnung auf versprochenen Receiver machen.

R wie Rechtsanwaltskanzlei John Markou & Partner: Der Anwalt fordert 122,50 Euro dafür, dass der Verbraucher an einer Lotto-Spielgemeinschaft teilgenommen haben soll. Der Betrag solle überwiesen werden. Es werden sogar Mahnungen verschickt. Der VZ-Rat: Von Mahnungen nicht einschüchtern lassen. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, hat der Verbraucher nichts zu befürchten.

S wie SIS Senioren Info Services GmbH: Münchner Firma, die ältere Personen am Telefon mit wohlklingenden Worten umworben hat. Wer am Ende des Gesprächs „Ja“ gesagt hat, bestellte einen kostenpflichtigen Dienst. Dann bestand die Möglichkeit, für 9,95 Euro monatlich eine Betreuungsnummer anzurufen. Der VZ-Rat: Diese Rechnungen prüfen; wenn Betrag erscheint, von Forderung abziehen und nur Differenz begleichen.

T wie Toma Inkasso: Verbraucher erhalten Post aus Tschechien. Wer den Betrag nicht binnen fünf Tagen zahlt, dem drohen „weitere Zwangsmaßnahmen“. Es geht um Inanspruchnahme von Erotik-Leistungen. Der VZ-Rat: Dieses Schreiben ist rein für den Papierkorb.

U wie UK Online Advertising LTD: Der Verbraucher soll eine Straftat begangen haben. Diese wird vom Lizenzinhaber des Films zur Anzeige gebracht. Firma wurde beauftragt, Vorgang mit Verbrauchern diskret abzuwickeln. Wer 18,79 Euro bezahlt, muss keine weiteren Schritte fürchten. Der VZ-Rat: Keinesfalls bezahlen. Ansehen von Videos auf Portalen ist keine Straftat.

V wie angebliche Verbraucherschützer: Traktieren ahnungslose Bürger mit Anrufen. So soll Kasse gemacht werden mit dem Image der Verbraucherzentralen. Verlangen für einen Service oft mehr als Hundert Euro. Wer nicht zahlt, dem drohen die scheinbaren Verbraucherschützer sogar mit Kontopfändung und einem Gerichtsverfahren. Der VZ-Rat: Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass sie nie unaufgefordert bei Verbrauchern anruft. Niemals persönliche Daten rausgeben, geschweige denn der Zahlungsaufforderung nachkommen.

W wie WODM Finanz-Kontor: Anruf, dass man Tausende Euro gewonnen hat. Für die Auszahlung soll man bei teurer 0900-Nummer anrufen, damit man an den Gewinn kommt. Der VZ-Rat: Nicht zurückrufen. Gewinn wird nur vorgegaukelt, es handelt sich um eine reine Abzock-Masche.

Z wie Zentrales Trauerregister: Respektlose Masche der Betrüger, denn Trauernde sollen für eine Todesanzeige doppelt zahlen. Die Gauner fordern in einem Schreiben per Post, binnen kurzer Zeit 395,20 Euro zu zahlen, damit die Traueranzeige in einem Internetportal geschaltet wird. Der VZ-Rat: Schreiben ignorieren, Geldbetrag keinesfalls überweisen.

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