Gerichtsakten veröffentlicht: Geldstrafe für Kurden-Aktivisten
Der 32-jährige Doktorand hatte noch vor der Verhandlung eine Anklageschrift gepostet.
München - Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Kerem Schamberger ist am Freitag 32 Jahre alt geworden. Nach Feiern war ihm aber zunächst nicht zu Mute. Der Grund: Den Freitagmorgen hat der LMU-Doktorand und prokurdische Aktivist im Strafjustizzentrum verbringen müssen. Auf der Anklagebank des Saales A 124.
Der Vorwurf: Verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung (§353d). Schamberger hatte die geschwärzte Anklageschrift im Verfahren gegen einen anderen Aktivisten auf Facebook gepostet.
Die Staatsanwaltschaft fand das gar nicht amüsant und leitete ein Strafverfahren ein. Das mündete zunächst in einen Strafbefehl über 3.000 Euro. Schamberger erhob Einspruch und kam Freitag mit Anwalt Marco Noli zur Verhandlung.
"Gegen mich laufen derzeit mehr als ein Dutzend Verfahren"
Das Verbot dient dem Schutz einer Verhandlung. Zeugen und Schöffen sollen möglichst unvoreingenommen in den Prozess gehen. So die Absicht des Gesetzgebers. Doch der Paragraf ist umstritten. Und für Schamberger ist klar, dass das Verfahren gegen ihn politisch motiviert ist.
Den Anklägern komme es darauf an, mit vielen Ermittlungsverfahren ein Exempel gegen politisch Unliebige zu statuieren. "Gegen mich laufen derzeit mehr als ein Dutzend Verfahren", erklärt der Doktorand.
Klar wird in der Verhandlung, dass der angerichtete Schaden durch die Veröffentlichung gegen Null geht. Das Verfahren gegen den jungen Kurden ist jedenfalls später eingestellt worden.
Richterin Sylvia Silberzweig verurteilt Schamberger zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Immerhin 1.650 Euro weniger als im Strafbefehl.
Und Schamberger? Wird wohl doch noch gefeiert haben. Seinen 32. Geburtstag und seinen ungebrochenen Kampfeswillen: "Ich lass mich nicht einschüchtern."
- Themen: