Prozess um Schießerei von Unterföhring: So krank ist der Täter wirklich
München – Verteidigung und Staatsanwaltschaft vermuten zwar gleichermaßen, dass B. nicht wegen versuchten Mordes verurteilt werden kann, sondern schuldunfähig ist. Tatsächlich muss diese Entscheidung allerdings das Gericht treffen und aus diesem Grund sagten nun zwei Psychologen im Rahmen des Prozesses aus.
Das Bild, das die Oberärztin des Isar-Amper-Klinikums in Haar und ein weiterer psychiatrischer Gutachter von Alexander B. zeichnen, ist das eines Mannes, der jeglichen Bezug zur Realität verloren hat. So habe B. die Info-Symbole und die Worte auf der Beschilderung des Münchner Flughafens nicht entziffern können und deshalb nicht den Weg zum Gepäckband gefunden. Sein Gepäck habe er dann einfach zurückgelassen und sich die ganze Nacht planlos auf dem Flughafengelände herumgetrieben. Am nächsten Morgen wollte er zunächst eine S-Bahn nach München nehmen, hatte dann jedoch plötzlich Angst davor, dass sich darin eine bewaffnete Person befinden könnte, die ihn töten wolle.
Er nahm stattdessen die nächste S-Bahn und geriet während der Fahrt erneut in Panik. Es folgte der tragische Polizeieinsatz am Bahnhof Unterföhring. Der Gutachter geht davon aus, dass B. den Ablauf des Einsatzes und seine Tat überhaupt nicht richtig begreifen konnte, bis er schließlich am ersten Prozesstag erstmals das Video der Überwachungskamera sah, das ihn eindeutig als Schützen zeigte.
Schwere Psychose: Alexander B. ist krankhaft paranoid
Auch nach der Einlieferung in die geschlossene Psychiatrie in Haar zeigte sich B. extrem auffällig. Gleich am ersten Abend habe er versucht, sich mit der Kordel seiner Jogginghose zu erhängen, da er sich einbildete, dass er dort ohnehin hingerichtet werden solle. Der Deutsche, der 36 seiner 38 Lebensjahre in den USA verbrachte, sei nicht in der Lage gewesen, ganze Sätze zu formulieren, habe nur unzusammenhängende Worte vor sich hingebrabbelt.
B. wurde wochenlang in einem Isolationszimmer mit Videoüberwachung untergebracht und mit extrem starken Psychopharmaka behandelt. Eigentlich sollten diese Medikamente maximal drei Wochen verabreicht werden, doch selbst nach zwei Monaten zeigte B. sofort schwere psychische Störungen, als die Dosis kurzzeitig reduziert wurde. Der Gutachter geht bei B. daher von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus.
Kein Urteil? - Prozess um Schüsse von Unterföhring dürfte mit Beschluss enden
Nach der Aussage der Psychologen dürfte es für das Gericht keine andere Möglichkeit geben, als Alexander B. für schuldunfähig zu erklären. Der entsprechende Beschluss wird wohl am Freitag beim letzten Prozesstag ergehen. Für B. bedeutet das, dass er wohl nicht ins Gefängnis kommt, sondern bis zur Feststellung seiner Ungefährlichkeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird.
AZ-Hintergrund: Täter schuldunfähig - Was es bedeutet und welche Folgen es hat
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