Urteil: Airline muss betrunkene Fluggäste nicht mitnehmen

Ein Mann und seine Ehefrau steigen betrunken ins Flugzeug, die Beförderung wird ihnen aufgrund ihres Alkoholpegels allerdings verweigert. Nun verklagten die beiden ihren Münchner Reiseveranstalter.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Ehepaar stieg bereits vor dem Abflug mit einem gehörigen Alkoholpegel ins Flugzeug. (Symbolbild)
Boris Roessler/dpa Das Ehepaar stieg bereits vor dem Abflug mit einem gehörigen Alkoholpegel ins Flugzeug. (Symbolbild)

Ein Mann und seine Ehefrau steigen betrunken ins Flugzeug, die Beförderung wird ihnen aufgrund ihres Alkoholpegels allerdings verweigert. Nun haben die beiden einen Münchner Reiseveranstalter verklagt.

München - Wem eine Flugreise verweigert wird, weil er betrunken ist, der darf nicht mit Schadensersatz rechnen. So entschied das Amtsgericht München Mitte Juli. Geklagt hatte ein Niedersachse, der zusammen mit seiner Ehefrau bei einem Discounter eine Pazifikkreuzfahrt samt Hin- und Rückflug von Frankfurt über Dubai nach Brisbane im Gesamtwert von knapp 7.400 Euro gebucht hatte.

Wie die Stewardess, die bei der Verhandlung als Zeugin geladen war, angab, sei ihr schon beim Einsteigen des Ehepaares aufgefallen, dass beide ein hochrotes Gesicht gehabt hätten. Die Frau habe außerdem geweint und musste ihren Partner sogar stützen, da dieser nicht mehr eigenständig gehen konnte. Trotz seines Alkoholpegels habe der Mann noch vor dem Hinsetzen nach einem Glas Champagner gefragt. In einem Gespräch sei ihr außerdem eine deutlich wahrnehmbare Alkoholfahne aufgefallen. Außerdem musste sich der Mann an der Wand abstützen, da er nicht alleine stehen konnte.

Pilot verweigert betrunkenen Fluggästen Beförderung

Die Stewardess informierte daraufhin den Piloten des Flugzeugs über die beschwipsten Fluggäste. Da er der Meinung war, dass das Ehepaar den rund vierzehnstündigen Flug bis nach Dubai nicht durchhalten würde, verwies er beide des Flugzeugs. Als der Mann von Board gebracht werden sollte, weigerte er sich zunächst und schrie herum. Das Ehepaar buchte schließlich einen Rückflug für den Folgetag.

Weil der Mann der Meinung war, dass ihm die Beförderung zu Unrecht verweigert worden sei, verklagte er den Münchner Reiseveranstalter auf eine Zahlung von 1.752,64 Euro. Da er als Rechtsanwalt arbeite, sei ihm außerdem ein Umsatzverlust in Höhe von mindestens 600 Euro entstanden, den er ebenfalls zurückhaben wollte.

Das Amtsgericht gab der Klage allerdings nicht statt und berief sich dabei auf die Zeugenaussagen der Flugbegleiterinnen. "Zusammenfassend lagen nach den glaubhaften Aussagen der Zeuginnen folgende Anknüpfungstatsachen für eine Verweisung von Board vor: Ein wankender Gang beider Fluggäste, gerötete Gesichter, glasige Augen, Stützen des Klägers, Weinen der Ehefrau des Klägers, die Aussage, es gehe ihr nicht gut, starker Alkoholgeruch und mangelnde Konzentrationsfähigkeit des Klägers sowie der Umstand, dass dieser sich zum Stehen an die Wand anlehnen musste", begründete das Gericht in seiner Urteilsverkündung.

Lesen Sie auch: LKA stuft OEZ-Attentat als "Politisch Motivierte Gewaltkriminalität" ein

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.