Fall Peggy: Wildes Stochern im Nebel
Bayreuth – Alle warten auf den großen Durchbruch im Mordfall Peggy. Aber sind die Ermittlungen nur noch ein wildes Stochern im Nebel? Vor zwei Wochen präsentierten Polizei und Staatsanwaltschaft mit Manuel S. den mutmaßlichen Mörder des Mädchens (AZ berichtete). Doch der Bayreuther Ermittlungsrichter hat den Haftbefehl aufgehoben. Von dringendem Tatverdacht ist nicht mehr die Rede.
Zwar gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass Manuel S. in den Fall involviert ist, doch zu viele Fragen blieben offen. Das Dilemma, in dem die Ermittler stecken, hängt mit Ulvi K. zusammen, der als Peggys Mörder galt, zehn Jahre hinter Gittern saß und in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde. Juristisch ist er damit aus dem Schneider – doch der Fall dreht sich im Kreis und führt bis an den Anfang zurück.
Ulvi K. könnte selbst als Mörder nicht mehr belangt werden
Rund 15 Jahre zurückliegende Vorgänge entwickeln jetzt eine neue Brisanz: Ulvi K. könnte für den Mord an Peggy strafrechtlich nicht noch einmal belangt werden, selbst wenn das stimmen würde, was Manuel S. jetzt den Ermittlern sagte. Die Leiche, so seine zwischenzeitlich widerrufene Aussage, sei ihm von K. übergeben worden.
Hatte Ulvi K. also doch etwas mit dem Tod von Peggy zu tun? Der Frankfurter Rechtsanwalt Michael Euler, der das Wiederaufnahmeverfahren und den Freispruch für den Gastwirtssohn durchsetzte, hält die Anschuldigung für völlig aus der Luft gegriffen. "Das kann allein von den Abläufen her nicht so gewesen sein", sagt er der AZ. Wollte sich Manuel S. jetzt für Ulvi K.s frühere Aussagen, die ihn belasteten, rächen?
Ein Dutzend Personen sollen unter Mordverdacht gestanden haben
Das Wirrwarr, das die Ermittlungen gegen Manuel S. begleitet, hat Tradition. Gegen wie viele Personen im Fall Peggy bereits wegen Mordverdachts ein Verfahren eingeleitet und wieder eingestellt wurde, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Unter der Hand ist von etwa einem Dutzend die Rede.
Mit der richterlichen Entscheidung, den Haftbefehl gegen S. außer Vollzug zu setzen, will sich die Staatsanwaltschaft nicht zufriedengeben. Ein Sprecher kündigte an, die Entscheidung anzufechten.