Kirmaier zieht vor den Bundesgerichtshof
München - Der Prozess-Marathon zwischen Helmut Kirmaier und dem TSV 1860 geht weiter: Wie die "Süddeutsche" am Donnerstag berichtete, zieht Kirmaier vor den Bundesgerichtshof. Eine Anwältin beim BGH habe er bereits mit dem Fall beauftragt.
Laut SZ müsste der BGH eine "grundsätzliche Bedeutung der Sache" erkennen, damit Kirmaier erfolgversprechende Aussichten vor seiner nächsten Instanz habe. Allerdings wartet der Bundesgerichtshof derzeit noch auf die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichtes.
Dieses hatte Kirmaier Mitte März Recht gegeben, dass Ex-Präsident Gerhard Mayrhofer nie rechtens gewählt worden war. Im zweiten Teil der Verhandlung war es um die Frage gegangen, ob Mayrhofer in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Dezember 2014 korrekt gewählt wurde - hier hatte das OLG die entsprechende Klage zurückgewiesen.
"Zum ersten Urteil haben sie sofort eine Begründung geschickt, zum zweiten bis heute nicht", sagt Veauthier. "Das ist ja auch schwer, denn sie müssen dann ja argumentieren, dass ihr erstes Urteil falsch war", wird Kirmaiers Anwalt Heinz Veauthier zitiert.
Bis spätestens 19. September müsse nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Veauthier hoffe, dass die Gründe dann eingegangen sind. "Wenn nicht, müssen wir zum BGH, ohne die Begründung zu kennen."
Die Löwen dürften mittlerweile einzig und alleine hoffen, dass die Klagen irgendwann ein Ende haben.
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