Vor 60 Jahren: Der spektakuläre Doppelmord in einer Villa am Starnberger See
Vor fast genau 60 Jahren, um Ostern, begann in einer Villa am Starnberger See ein Kriminalfall, der undurchsichtiger und spektakulärer kaum hätte sein können. Er lieferte den Stoff für ein Hörspiel, einen Spielfilm, für Bücher, Dokumentationen, Schlagzeilen und vor allem Spekulationen en masse. Der unfreiwillige "Star" dieser Inszenierungen war Vera Brühne.

Aufsehenerregendster Prozesse der bayerischen Nachkriegsjustiz
"Es ist nicht immer leicht, das große Sittendrama um das 'verruchte, süße Leben' von Vera Brühne von dem nüchternen Kriminalfall und dem Doppelmord von Pöcking zu trennen", schrieb Korrespondent Helmut Guthmann am 5. Juni 1962 in der AZ über das Urteil in einem der aufsehenerregendsten Prozesse der bayerischen Nachkriegsjustiz.

Was war passierte? In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, direkt nach den Osterfeiertagen, als die Leichen des Frauenarztes Otto Praun (64) sowie seiner Haushälterin und Geliebten Elfriede Kloo in der Villa des Mediziners in Pöcking gefunden wurden, war davon noch nicht die Rede – auch nicht von einem zweifachen Mord. Dafür sorgte Kriminalobermeister Karl Rodatus, der Chefermittler vor Ort. Spuren und Beweismittel zu sichern, die Leichen genau untersuchen zu lassen, Zeugen zu befragen: Dazu sah der Kriminalbeamte keine Notwendigkeit. Für ihn war der Fall sofort klar. Der Arzt, so seine Einschätzung, hätte zunächst seine Geliebte im Keller mit einem Genickschuss aus nächster Nähe und danach sich selbst durch einen Schuss in den Kopf getötet. Diese "Expertise" bei den Polizeiermittlungen führte dazu, dass die Leichen noch am selben Tag zur Beerdigung freigegeben wurden.
Otto Praun: Zwei Einschusslöcher im Kopf
In welchen Sphären Kriminalobermeister Rodatus bei seinen Ermittlungen unterwegs war, zeigte sich ein halbes Jahr später. Nachdem die Leichen auf Betreiben des Sohnes eines Opfers exhumiert und gerichtsmedizinisch untersucht wurden, bestätigte sich sein Verdacht. Der Sohn des Arztes hatte stets Zweifel an der Selbstmord-Theorie gehabt, hielt sie für völlig ausgeschlossen – und konnte sich nach der Exhumierung bestätigt fühlen. Otto Praun, unter dessen blutverschmierter Hand die Tatwaffe gefunden worden war, hatte gleich zwei Einschusslöcher im Kopf.
Am Tatwerkzeug fanden Kriminaltechniker indes keine verwertbaren Spuren mehr. Denn, wie sich herausstellte, hatte just Chefermittler Karl Rodatus die Waffe zuletzt in der Hand. Er erschoss damit den Pudel des ermordeten Arztes – angeblich um ihn nicht ins Tierheim bringen zu müssen. Warum fiel der Verdacht auf Vera Brühne? Die Beziehung der damals 50-Jährigen zu Praun, von dem sie ein Auto geschenkt bekommen hatte und die Chauffeurdienste für ihn erledigte, wurde erst im August nach der Testamentseröffnung zu einem Thema für die Ermittler.
Vera Brühne: Alibi-Kauf nach Mordfall
Otto Praun hatte ihr darin seine Villa in Spanien vermacht – und sie machte sich verdächtig. So soll Brühne versucht haben, sich von mehreren Personen für den angenommenen Tatzeitpunkt (Gründonnerstag, abends) ein Alibi zu erkaufen.
Die Schlinge um ihren Hals beginnt sich etwa ein Jahr nach dem Doppelmord langsam weiter zuzuziehen, als den Ermittlern ihre langjährige Beziehung zu einem verwitweten Maschinenschlosser aus dem Rheinland bekannt wird. Haben beide das Verbrechen in Pöcking gemeinsam ausgeführt? Im Oktober 1961 werden Vera Brühne und ihr Freund verhaftet.
In den Wochen danach überschlagen sich die Ereignisse. Vera Brühnes Tochter erklärt erst gegenüber einem Reporter, danach auch gegenüber einem Kriminalbeamten und vor dem Ermittlungsrichter, dass ihre Mutter ihr den Mord in Pöcking gestanden habe. Wiederum einige Wochen später ist es ein zwielichtiger, als Informant der Behörden geltender Häftling, der für erhöhte Alarmstimmung sorgt. Auch Vera Brühnes Freund, teilt er mit, habe ihm das Verbrechen gestanden. Für die Staatsanwaltschaft reicht das alles aus, um Anklage zu erheben. Die Verdächtigten bestreiten allerdings die Tat.
Prozess: Verkehr brach zusammen
Der Prozess gegen Vera Brühne und Johann Ferbach startet im April 1962. Am ersten Tag der Verhandlung, bei dem auch ein Reporter der "Abendzeitung" als Beobachter anwesend ist, brach der Verkehr rings um das Justizgebäude zusammen. Besucher warteten stundenlang auf Einlass in den Verhandlungssaal, um die medial zur "Femme fatale" stilisierte Hauptverdächtige zu sehen.
117 Zeugen werden innerhalb von 22 Tagen vernommen. Auch Vera Brühnes Tochter, die ihre Mutter zuvor so schwer belastet hatte, gehörte dazu. Zur Überraschung der Staatsanwaltschaft, für die ihre Angaben von zentraler Bedeutung sind, zieht sie diese Aussage wieder zurück.
Urteil: Lebenslange Haftstrafen
Trotz der Widersprüchlichkeiten, trotz zweifelhafter Indizien und trotz diverser umstrittener Gutachten zum Tathergang, werden Vera Brühne und ihre Freund Johann Ferbach wegen des gemeinschaftlichen Doppelmordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Unter Juristen herrscht heute der übereinstimmende Konsens, dass Vera Brühne angesichts der damaligen Umstände niemals verurteilt hätte werden dürfen.
Eine Spekulation, die immer wieder neue Nahrung erhielt, aber nie zu belastbaren Beweisen führte, waren angebliche Verwicklungen des ermordeten Arztes in Waffendeals und Verbindungen zu Geheimdiensten.
Vera Brühe: Begnadigung durch Strauß
So soll die Familie mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) verbunden gewesen sein. Ein Vetter etwa war in der NS-Zeit General der Nachrichtentruppe und übernahm 1956 in Pullach die Leitung der Fernmeldeaufklärung. Ein Neffe wurde später BND-Resident in Tunesien.
In den Jahren nach dem Prozess tauchten immer wieder Personen auf, die den ermordeten Arzt in die Nähe von Waffengeschäften rückten. Beweise gibt es dafür bis heute nicht.

Vera Brühne unternahm mehrere Anläufe, um das Urteil aufheben zu lassen. Nach 18 Jahren hinter Gittern durfte sie kurz vor Weihnachten 1979 das Frauengefängnis in Aichach verlassen. Franz Josef Strauß, der damalige Ministerpräsident, begnadigte sie. 2001 starb sie im Alter von 91 Jahren an den Folgen eines Treppensturzes.