Oktoberfest in München: Wiesn-Grapscher kommt mit Bewährung davon
München - Es ist die hässliche Seite des Oktoberfestes: Wo Millionen Menschen zusammen ausgelassen feiern und trinken, fallen die Hemmungen teils unter die Wahrnehmungsgrenze. Ein drastischer, wenn auch leider nicht seltener, Vorfall ereignete sich beim Oktoberfest im letzten Jahr.
Ein 38-Jähriger war mit einigen Kumpels auf der Wiesn unterwegs. Nach zwei, drei Maß Bier ging es dann nach draußen, wo die Männer auf drei Frauen aufmerksam wurden. Der 38-Jährige sah im Suff nichts Verwerfliches daran, einer der Frauen von hinten über dem Dirndl fest in den Schritt zu greifen. Die Belästigte reagierte daraufhin vollkommen schockiert und beschimpfte den Grabscher. Der Mann und seine Kumpels fanden dies scheinbar sogar noch lustig, lachten die Frau aus und äfften sie nach.
Zunächst entschieden sich die Frauen dazu, den Vorfall nicht zu melden und die Männer weiter im Auge zu behalten. Die Gruppe steuerte daraufhin auf ein Mädchen am Autoscooter zu. Wieder griff der Mann einer jungen Frau von hinten in den Schritt, auch sie sprang erschrocken auf. Nun verständigte die Frauengruppe die Polizei, welche den Mann festnahm.
Der Grabscher zeigt sich reumütig
Bei seiner Vernehmung gab der Täter an, betrunken gewesen zu sein und keine konkreten Erinnerungen mehr zu haben. Er gehe aber davon aus, dass er die Tat begangen habe und sich nun dafür schäme. Noch aus der Untersuchungshaft heraus zahlte er einen Schadensersatz in Höhe von 750 Euro und bat sein Opfer mehrmals um Verzeihung. Bis heute leidet die Frau unter den Nachwirkungen der Tat und fühlt sich seit dem Vorfall unter anderem in Menschenmengen nicht mehr wohl.
Im Februar wurde der Mann schließlich zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt, zuvor saß er bereits mehrere Monate in Untersuchungshaft. "Der Angeklagte ist massiv vorgegangen. Er hat in den Intimbereich gegriffen. Es ist von einem erheblichen Griff auszugehen, da die Geschädigten massiv aufgeschreckt sind. Hinzu kommt, dass er von seinen Begleitern unterstützt und motiviert wurde, der Zugriff überraschend von hinten erfolgte, weshalb das Gericht von einer sexuellen Belästigung im besonders schweren Fall ausgeht", begründet die zuständige Richterin ihr Urteil.
Die dunkle Seite des Oktoberfests: Kontrollverlust auf der Wiesn
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