Amokläufer von Ansbach noch nicht vernehmungsfähig

Mehr als zwei Wochen nach dem Amoklauf von Ansbach ist der 18 Jahre alte Georg R. weiterhin nicht vernehmungsfähig. Der 18-Jährige liegt nach wie vor im Krankenhaus. Wann er in eine Haftanstalt kommt, ist noch unklar.
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ANSBACH - Mehr als zwei Wochen nach dem Amoklauf von Ansbach ist der 18 Jahre alte Georg R. weiterhin nicht vernehmungsfähig. Der 18-Jährige liegt nach wie vor im Krankenhaus. Wann er in eine Haftanstalt kommt, ist noch unklar.

„Der Beschuldigte liegt immer noch im Krankenhaus und hat bisher von der Polizei nicht vernommen werden können“, berichtete die Ansbacher Oberstaatsanwältin Gudrun Lehnberger am Freitag auf dpa-Anfrage. Gegen den 18-Jährigen war bereits kurz nach der Tat Haftbefehl erlassen worden.

Wann der bei dem Amoklauf angeschossene Schüler in eine Haftanstalt verlegt werde, sei derzeit noch unklar. Angaben zum Stand der Ermittlungen über die bereits veröffentlichten Details hinaus lehnte Lehnberger ab. „Alles andere muss der Hauptverhandlung überlassen bleiben“, sagte die Oberstaatsanwältin.

Am 17. September war Georg R. mit Molotow-Cocktails, Messern und einem Beil bewaffnet in das Gymnasium Carolinum gestürmt und hatte Brandsätze in zwei Klassenzimmer geworfen. Anschließend schlug er mit der Axt auf die fliehenden Mitschüler ein und verletzte dabei zwei 15 Jahre alte Mädchen schwer. Ein Lehrer und sieben weitere Schüler erlitten leichte Verletzungen. Polizisten stoppten den 18-Jährigen mit drei Schüssen. Als Motiv hatte R. in einer Art elektronischem Tagebuch Hass auf die Menschheit und die Institution Schule angegeben.

Die Staatsanwaltschaft rechnet nach Lehnbergers Angaben vorerst auch nicht mit einer Anklageerhebung in dem Fall. „Eine Anklage ist erst möglich, wenn das jugendpsychiatrische Gutachten vorliegt“, sagte sie. Solange der damit beauftragte Psychiater mit dem Beschuldigten nicht sprechen könne, sei die Erstellung des Gutachtens nicht möglich.

dpa

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