Zweiter Prozess gegen Krebsmittel-Verkäufer nötig

Karlsruhe/Nürnberg (dpa/lby) - Einem Geschäftsmann, der im großen Stil nicht zugelassene Krebsmittel an Patienten und Therapeuten verkauft haben soll, muss zum zweiten Mal der Prozess gemacht werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Mann zu vier Jahren Haft verurteilt, aber der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil nun vollständig auf.
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Vor dem Gerichtsgebäude hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
dpa Vor dem Gerichtsgebäude hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Karlsruhe/Nürnberg (dpa/lby) - Einem Geschäftsmann, der im großen Stil nicht zugelassene Krebsmittel an Patienten und Therapeuten verkauft haben soll, muss zum zweiten Mal der Prozess gemacht werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Mann zu vier Jahren Haft verurteilt, aber der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil nun vollständig auf. Grund dafür sei, dass aus der Entscheidung überhaupt nicht hervorgehe, ob und wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert habe. Der Beschluss der obersten Strafrichter des BGH wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 StR 518/19)

Dem Heilpraktiker und Volkswirt wird vorgeworfen, über seine Firma im mittelfränkischen Altdorf und auf Zypern die umstrittenen Substanzen "Rerum" und "Rerum blue" als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben zu haben. Die mindestens knapp 10 000 Fläschchen soll er für weniger als sieben Euro pro Stück gekauft und für durchschnittlich 300 Euro weiterverkauft haben. Die Mittel ohne medizinischen Nutzen waren in erster Linie als Artzney bei Krebs im Endstadium ausgewiesen.

Das Landgericht hatte die Einziehung des erzielten Gewinns von rund 4,5 Millionen Euro angeordnet. Auch darüber muss nun eine andere Strafkammer des Gerichts neu verhandeln und entscheiden.

Die Ehefrau des Geschäftsmanns ist in einem eigenen Prozess angeklagt, der vor Weihnachten begonnen hatte.

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