Zweifel an Rechtmäßigkeit für Skischaukel am Riedberger Horn
Berlin/München - Im Streit um die Erweiterung des Skibetriebs am Riedberger Horn gibt es nun auch zwischen Bund und Bayern Differenzen. Die Bundesregierung zweifelt an der Rechtmäßigkeit der geplanten Skischaukel in den Allgäuer Alpen.
In einem Schreiben an ihre bayerische Kollegin Ulrike Scharf (CSU) verweist Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf internationales Recht. Insbesondere der Alpenplan der acht Anrainerstaaten mit seinen strengen Schutzauflagen sei in dem Fall zu berücksichtigen.
Seehofer hält die Ausnahmegenehmigung für rechtlich machbar
Der Bund erklärt sich in der Frage der rechtlichen Beurteilung für mitzuständig. "Sollte die geplante Maßnahme allerdings gegen eine völkerrechtliche Vorschrift verstoßen, würde dies der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet, und damit wäre die Bundesregierung als Vertreterin Deutschlands im Außenverhältnis betroffen", heißt es in dem am heutigen Dienstag bekanntgewordenen Schreiben.
Vor drei Wochen hatten sich die Bewohner der betroffenen Allgäuer Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang für einen Zusammenschluss der beiden Skigebiete entschieden. Die Skischaukel ist allerdings umstritten, weil die geplante Lifttrasse durch einen streng geschützten Bereich der Alpen verläuft und damit eigentlich unzulässig ist.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) setzt sich trotz Widerständen der Landtags-Opposition und von Naturschützern für die rasche Umsetzung des Bürgerwillens ein. Er hält die Ausnahmegenehmigung für rechtlich machbar.
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In der Frage sind Umweltministerin Scharf und der für die Genehmigung zuständige Heimatminister Markus Söder (CSU) uneins. Darauf geht Hendricks in ihrem Brief ebenfalls ein. Die Genehmigungsfähigkeit der Skischaukel werde "zwischen Ihrem und dem federführenden Haus unterschiedlich eingeschätzt", schreibt sie an Scharf. Sie fragt ihre bayerische Kollegin, ob die Vereinbarkeit der geplanten Liftanlagen am Riedberger Horn mit internationalem Recht inzwischen geprüft worden sei.
Zudem verweist sie auf eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, "der sich Ihr Haus angeschlossen hatte", wonach die Skischaukel nicht genehmigungsfähig ist. Und weiter: "Auch das befürwortende Votum aus einer Bürgerbefragung kann zwingendes internationales Recht nicht außer Kraft setzen."
Umweltministerin fürchtet Auseinandersetzung vor Europäischen Gerichtshof
Hendricks lässt in ihrem Schreiben keinen Zweifel daran, dass die Vertreter der Alpenkonvention Bayern beim Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Skigebiets wohl sehr genau auf die Finger schauen werden. Im äußersten Fall könnte die Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landen.
Zunächst dürfte der Streit ums Riedberger Horn aber Thema beim Treffen der acht Alpenländer Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien an diesem Mittwoch und Donnerstag im oberbayerischen Grassau sein. Dann können sich auch Hendricks und Scharf persönlich darüber austauschen. Beide Ministerinnen sind bei den Beratungen dabei.
Doch zunächst erklärte sich Scharf für nicht kompetent. Da die Ressortzuständigkeit für die Ausnahmegenehmigung beim Heimatministerium liegt, sei das Schreiben dorthin weitergeleitet worden, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Aus dem von Söder geleiteten Ministerium war heute aber trotz Anfrage keine Stellungnahme zu erhalten.