Zweifacher Totschläger in Freiheit
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt Entschluss vom Landgericht Bayreuth: Keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung für zweifachen Totschläger.
BAYREUTH/KARLSRUHE - Da er nur seine jeweiligen Lebensgefährtinnen ins Jenseits befördert, wenn sie Stress machen, stellt der 56-jährige Gerhard B. offenbar keine große Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der wegen Totschlags an Ehefrau und an späterer Freundin in Bayreuth verurteilte Mann kann jedenfalls laut Bundesanwaltschaft nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Die nötigen Voraussetzungen einer hochgradigen Gefahr für die Allgemeinheit und einer psychischen Störung seien nicht anzunehmen, sagte Oberstaatsanwalt Ralph Heine.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schloss sich dieser Auffassung an: Das Landgericht Bayreuth habe im Januar einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zu Recht abgelehnt. Gerhard B. ist seit Frühjahr auf freiem Fuß, steht aber unter Führungsaufsicht.