Zwei Tote bei Bahnunglück: Strafbefehl gegen DB-Mitarbeiter

Im Frühjahr 2018 prallte in Schwaben eine Regionalbahn auf einen Güterzug, zwei Menschen starben. Nach Überzeugung der Ermittler hat der DB-Fahrdienstleiter fahrlässig das Unglück verschuldet. Künftig soll Technik verhindern, dass sowas noch einmal passiert.
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Bahnmitarbeiter stehen vor einem Personenzug und einem Güterzug nahe des Aichacher Bahnhofs. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv
dpa Bahnmitarbeiter stehen vor einem Personenzug und einem Güterzug nahe des Aichacher Bahnhofs. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv

Aichach (dpa/lby) - Nach dem Zugunglück mit zwei Toten im schwäbischen Aichach ist gegen den Fahrdienstleiter ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hat für den 25 Jahre alten Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragt. Wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte, habe das Amtsgericht in Augsburg den Strafbefehl entsprechend erlassen. Der Angeschuldigte kann nun allerdings noch Einspruch einlegen, dann käme es voraussichtlich zu einem Prozess.

Am 7. Mai 2018 war beim Aichacher Bahnhof ein Personenzug ungebremst auf einen stehenden Güterzug aufgefahren. Der 37 Jahre alte Lokführer des Zuges der Bayerischen Regiobahn und eine 73 Jahre alte Passagierin starben, weitere Fahrgäste wurden teils schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrdienstleiter vor, dass er zwei schwere Fehler begangen habe und es deshalb zu dem Unglück gekommen sei. Der Strafbefehl lautet außerdem auf fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässige Gefährdung des Bahnverkehrs.

"Die Staatsanwaltschaft geht von menschlichem Versagen aus", erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Es gebe keine Hinweise, dass der Fahrdienstleiter im Dienst alkoholisiert war oder sich beispielsweise durch sein Smartphone abgelenkt habe. Damit sehen die Ermittler deutliche Unterschiede zu dem schweren Zugunglück beim oberbayerischen Bad Aibling, wo vor drei Jahren beim Zusammenstoß zweier Züge 12 Menschen ums Leben kamen und 89 Passagiere verletzt wurden. Dort hatte der Fahrdienstleiter mit seinem Handy gespielt und dadurch falsche Signale gesetzt. Er wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

In Aichach soll der Angeschuldigte versäumt haben, für das Gleis 2 des Bahnhofs, wo der Güterzug stand, eine sogenannte Hilfssperre am mechanischen Stellwerk anzubringen. Dann hätte kein weiterer Zug diese Schienen nutzen können, erklärte Nickolai.

Die DB hat mittlerweile begonnen, ältere Stellwerke mit zusätzlicher Sicherheitstechnik auszustatten, um künftig solche Unglücke zu verhindern. 600 Stellwerke sollen in den nächsten Jahren für zusammen 90 Millionen Euro nachgerüstet werden. Die Technik kann dann dort verhindern, dass ein Zug wie in Aichach auf ein belegtes Gleis geführt wird.

In den für die Nachrüstung vorgesehenen 600 Stellwerken kontrollieren bislang die Fahrdienstleiter nur auf Sicht, welche Gleise frei sind. Der 25-Jährige soll in Aichach nach Ansicht der Ermittler auch diese vorgeschriebene "Hinsehensprüfung" versäumt haben, bevor er der aus Dasing kommenden Regionalbahn die Einfahrt erlaubte.

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