Zwei Mal lebenslang im Doppelmordprozess von Schnaittach

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: In einer beschaulichen Marktgemeinde bei Nürnberg soll ein Paar die Eltern des Mannes erschlagen und die Leichen im Haus dann eingemauert haben. Jetzt sind die Urteile gesprochen worden.
dpa |
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Eine Justitia-Figur hält eine Waage in der linken und ein Schwert in der rechten Hand. Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv
dpa Eine Justitia-Figur hält eine Waage in der linken und ein Schwert in der rechten Hand. Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv

Nürnberg (dpa/lby) - Wegen der Ermordung der Eltern des Mannes muss ein Paar aus dem mittelfränkischen Schnaittach (Landkreis Nürnberger Land) lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 26-jährigen Informatiker und seine drei Jahre jüngere Frau am Donnerstag zu jeweils lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Leichen der Opfer hatte die Polizei einige Wochen nach der Tat eingemauert in einem Nebenraum im Anwesen der Eltern entdeckt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Sohn in der Nacht auf den 14. Dezember 2017 seine im Bett liegende 66-jährige Mutter mit einem Zimmermannshammer erschlagen hatte. Danach tötete er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer.

Die gelernte Kinderpflegerin war nach Überzeugung des Gerichts zwar in der Tatnacht nicht im Haus der Eltern des Mannes. Jedoch handelten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts gemeinschaftlich, auch wenn die Frau nicht unmittelbar an der Ausführung der Bluttat beteiligt gewesen sei.

Sie habe ihren Mann zu der Tat angestiftet, weil sie eine Heirat und ihren Einzug in das Haus seiner Eltern davon abhängig gemacht habe, "dass die Eltern nicht mehr da" seien, sagte Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger. Mit dieser Drohung habe die Angeklagte ihren Verlobten gezwungen, seine Eltern zu ermorden, weil sie den 26-Jährigen "für sich allein haben wollte".

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten zusätzlich gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und für ihn die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dem folgte das Gericht nicht.

Die Verteidigung hatte verlangt, die Angeklagten von der Mordanklage freizusprechen und allenfalls gegen den Angeklagten eine befristete Freiheitsstrafe wegen Totschlags zu verhängen. Für eine Tatbeteiligung der Frau gebe es keine Beweise, hatte Verteidiger Alexander Seifert in seinem Plädoyer gesagt. Ob die Anwälte oder die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, sagten sie zunächst nicht.

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