Zwei Männer springen ins Gleisbett

Leichtsinnig verhielten sich zwei junge Männer, die unabhängig voneinander innerhalb einer Stunde ins Gleisbett der Nürnberger U-Bahn gesprungen sind
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Beide Männer standen unter Alkoholeinwirkung, der Jüngere musste 
sogar in polizeilichen Gewahrsam genommen und zur Dienststelle 
gebracht werden.
Mike Schmalz Beide Männer standen unter Alkoholeinwirkung, der Jüngere musste sogar in polizeilichen Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht werden.

Leichtsinnig verhielten sich zwei junge Männer, die unabhängig voneinander innerhalb einer Stunde ins Gleisbett der Nürnberger U-Bahn gesprungen sind.

Nürnberg Leichtsinnig und lebensgefährlich verhielten sich am frühen Sonntagmorgen (20.02.2011) zwei junge Männer, die unabhängig voneinander innerhalb einer Stunde ins Gleisbett der Nürnberger U-Bahn gesprungen sind. Es gab glücklicherweise keine Verletzten.

Kurz vor 06:00 Uhr ist im U-Bahnhof "St. Leonhard" eine Person ins Gleisbett gesprungen. Ein U-Bahnzug habe bremsen müssen. Wie sich herausstellte, sprang ein 21-Jähriger möglicherweise aus Übermut in das Gleisbett.

Der Fahrer des einfahrenden U-Bahnzuges erkannte die Gefahrensituation rechtzeitig und brachte den Zug zum Stehen. Der "Springer" wurde von der Polizei festgenommen. Sowohl der 21-Jährige als auch die Fahrgäste des U-Bahnzuges blieben unverletzt. Eine gute halbe Stunde später (ca. 06:40 Uhr) sprang erneut ein junger Mann im gleichen U-Bahnhof, allerdings in der Gegenrichtung, auf die Gleise.

Ein aufmerksamer Verkehrsmeister hatte den Vorfall über die Videoüberwachungsanlage beobachtet und sofort die Polizei verständigt. Der 20-Jährige wurde ebenfalls noch im U-Bahnbereich festgenommen. Auch er ist offensichtlich aus Übermut in das Gleisbett gesprungen und hatte sich dabei von einem Begleiter fotografieren lassen.

Beide Männer standen unter Alkoholeinwirkung, der Jüngere musste sogar in polizeilichen Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht werden. Dort wurde er von einer Bekannten abgeholt. Gegen das Duo wurde Anzeige wegen Verstoßes nach der Eisenbahnbau- und betriebsordnung erstattet.

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