Zwei Hunde erschossen: Angeklagter akzeptiert Urteil nicht

Augsburg (dpa/lby) - Nach der Verurteilung eines schwäbischen Jägers wegen des Erschießens von zwei freilaufenden Hunden könnte der Fall nun das Landgericht Augsburg beschäftigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Jägers hätten Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte der Sprecher des Augsburger Amtsgerichts am Freitag.
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Das Strafjustizzentrum in Augsburg. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
dpa Das Strafjustizzentrum in Augsburg. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Augsburg (dpa/lby) - Nach der Verurteilung eines schwäbischen Jägers wegen des Erschießens von zwei freilaufenden Hunden könnte der Fall nun das Landgericht Augsburg beschäftigen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Jägers hätten Berufung gegen das Urteil eingelegt, sagte der Sprecher des Augsburger Amtsgerichts am Freitag. Sollten die Rechtsmittel nicht noch zurückgezogen werden, ginge der Fall in die nächste Instanz.

Das Amtsgericht hatte den Jäger in der vergangenen Woche zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt (90 Tagessätze zu 50 Euro). Damit würde der Mann voraussichtlich auch seinen Jagdschein verlieren. Der 53-Jährige hatte zwei Mischlingshunde erschossen, weil diese angeblich immer wieder Wild gerissen haben. Der Amtsrichter hielt das Töten der beiden Hunde dennoch nicht für rechtmäßig, weil die Tiere im Moment des Erschießens nicht beim Wildern gewesen seien.

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