Zwei Buben sterben - Bewährungsstrafe für Autobahnraser - Münchner Raser verurteilt
Nach einem Unfall mit zwei toten Buben ist ein Autobahnraser in Ingolstadt rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.
Ingolstadt - Der damals 49 Jahre alte Münchner war im Mai 2016 auf der Autobahn 9 bei Denkendorf mit rund 180 Stundenkilometern unterwegs, obwohl die Straße dort nass war und die Höchstgeschwindigkeit auf 80 beschränkt war. Der Mann verlor die Kontrolle über sein Auto und rammte den Wagen einer sechsköpfigen Familie. Die acht und neun Jahre alten Söhne wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und starben. Die Eltern sowie zwei Töchter wurden teilweise schwer verletzt.
Das hält dem Gericht dem Raser zugute
Wie das Ingolstädter Landgericht am Freitag berichtete, ist das im November 2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt nun rechtskräftig geworden, nachdem die Berufung zurückgezogen wurde (Az.: 2Ds 12 Js 8659/16). Das Gericht hatte dem Raser bei dem Urteil zugutegehalten, dass die getöteten Buben nicht angeschnallt waren und deswegen aus dem Fahrzeug geschleudert wurden.
Zudem habe der Angeklagte bisher ein unbescholtenes Leben geführt und durch den Unfall ebenfalls schwere bleibende Verletzungen körperlicher und psychischer Art erlitten, erklärte Gerichtssprecherin Heike Linz-Höhne. Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Mann muss zudem mehrere Tausend Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und verliert für weitere sechs Monate seinen Führerschein.
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