Zwangshaft für Söder? Europäischer Gerichtshof urteilt
Luxemburg - Im Streit über Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Bayern urteilt der Europäische Gerichtshof heute, ob Zwangshaft gegen Ministerpräsident Markus Söder und andere Amtsträger möglich ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den EuGH um Auslegung von EU-Recht gebeten.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Zwangshaft beantragt, weil Bayern ein rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt nicht umgesetzt habe. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen aus Sicht des Umweltverbands helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken. Söder und die bayerische Staatsregierung lehnen Fahrverbote jedoch als unverhältnismäßig ab.
Nach EU-Recht sind "alle erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie zu garantieren. Vor dem EuGH geht es um die Frage, ob dies auch Zwangshaft umfasst. Der zuständige EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe hatte dies in seinen Schlussanträgen verneint. Die Richter folgen solchen Gutachten oft, aber nicht immer. (Rechtssache C-752/18)
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