Zwangshaft für Söder? Europäischer Gerichtshof urteilt

Im Streit über Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Bayern urteilt der Europäische Gerichtshof heute, ob Zwangshaft gegen Ministerpräsident Markus Söder und andere Amtsträger möglich ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den EuGH um Auslegung von EU-Recht gebeten.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Luxemburg - Im Streit über Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Bayern urteilt der Europäische Gerichtshof heute, ob Zwangshaft gegen Ministerpräsident Markus Söder und andere Amtsträger möglich ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den EuGH um Auslegung von EU-Recht gebeten.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Zwangshaft beantragt, weil Bayern ein rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt nicht umgesetzt habe. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen aus Sicht des Umweltverbands helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken. Söder und die bayerische Staatsregierung lehnen Fahrverbote jedoch als unverhältnismäßig ab.

Nach EU-Recht sind "alle erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie zu garantieren. Vor dem EuGH geht es um die Frage, ob dies auch Zwangshaft umfasst. Der zuständige EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe hatte dies in seinen Schlussanträgen verneint. Die Richter folgen solchen Gutachten oft, aber nicht immer. (Rechtssache C-752/18)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.