Zusammenarbeit mit Sportverbänden "nicht existent"

München (dpa/lby) - Gut drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland hat der Münchner Oberstaatsanwalt Kai Gräber eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen. "Für uns hat sich, auf den Spitzensportbereich bezogen, eigentlich nichts geändert.
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München (dpa/lby) - Gut drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland hat der Münchner Oberstaatsanwalt Kai Gräber eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen. "Für uns hat sich, auf den Spitzensportbereich bezogen, eigentlich nichts geändert. Wir haben ein gesetzliches Instrumentarium dazubekommen, das in Teilbereichen ergänzungsfähig ist. Aber wir kommen auch damit einfach nicht an diese Fälle heran", sagte Gräber der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). Das liege vor allem an der Abschottung, an der Geschlossenheit der Szene. "Die wollen ihr Süppchen kochen, wollen keinen Einfluss der Strafverfolgungsbehörden."

Die Zusammenarbeit mit den Verbänden und dem organisierten Sport sei "quasi nicht existent". In einigen Fälle habe sich die Staatsanwaltschaft Informationen von Verbänden gewünscht, bemängelt Gräber. "Eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft ist einfach nicht gewünscht." Die Haltung der Verbände habe sich nicht geändert. Es bestehe weiterhin die Furcht vor Einmischung. In der Zusammenarbeit mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur habe sich dagegen "etwas entwickelt".

Gräber beklagt, dass es im Anti-Doping-Gesetz keine Kronzeugenregelung gebe. "Es gibt für den Sportler keinen Anreiz, Informationen preiszugeben. Wer das tut, schießt sich raus aus der Szene, der ist praktisch als Sportler, als Person erledigt", sagt der Jurist. Das Anti-Doping-Gesetz war in Deutschland gegen den Widerstand des Sports im Dezember 2015 verabschiedet worden. Laut Gräber gebe es 700 bis 1000 Verfahren mit Doping-Bezug pro Jahr, aber nur wenige, die den Spitzensport betreffen.

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