Zurückgeholter Flüchtling: Pro Asyl kritisiert Behörden

Nach der gerichtlich angeordneten Rückholung eines nach Griechenland abgewiesenen Flüchtlings nach Deutschland hat die Hilfsorganisation Pro Asyl die hiesigen Behörden kritisiert. "Es ist absolut unverständlich, dass die Rückholung über anderthalb Monate gedauert hat", erklärte die Leiterin der Abteilung Rechtspolitik, Bellinda Bartolucci.
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Eine Demonstrantin hält ein Plakat mit der Aufschrift "Afghanistan ist nicht sicher" in die Höhe. Foto: Susann Prautsch/Archivbild
dpa Eine Demonstrantin hält ein Plakat mit der Aufschrift "Afghanistan ist nicht sicher" in die Höhe. Foto: Susann Prautsch/Archivbild

München - Nach der gerichtlich angeordneten Rückholung eines nach Griechenland abgewiesenen Flüchtlings nach Deutschland hat die Hilfsorganisation Pro Asyl die hiesigen Behörden kritisiert. "Es ist absolut unverständlich, dass die Rückholung über anderthalb Monate gedauert hat", erklärte die Leiterin der Abteilung Rechtspolitik, Bellinda Bartolucci. Dabei sei klar gewesen, dass der Betroffene während der gesamten Zeit in Griechenland in Haft saß.

Die Bundespolizei München hatte den Afghanen Ende Mai in einem Zug an der Grenze zwischen Bayern und Österreich aufgegriffen und einen Tag später nach Griechenland gebracht - auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Staat, weil er dort schon Asyl beantragt hatte. Das Münchner Verwaltungsgericht ordnete am 8. August per Eilbeschluss an, den Mann "umgehend" nach Deutschland zurückzubringen, weil ihm die Abschiebung drohe. Laut Pro Asyl war es die erste Entscheidung dieser Art.

Am vergangenen Dienstag nun war der Afghane in die Bundesrepublik gebracht worden. Er kam nach dpa-Informationen in einer Erstaufnahmeeinrichtung in München unter und darf hier seinen Asylantrag stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird diesen prüfen. Bedingung für die Rückholung war, dass der Betroffene seinen in Griechenland gestellten Asylantrag zurücknehmen sollte.

Mit Blick auf die verstrichene Zeit trotz des Eilbeschlusses teilte Bartolucci weiter mit: "Ein Eingriff in ein solch grundlegendes Freiheitsgrundrecht ist nicht zu rechtfertigen und zeigt, welch fatale Folgen die rechtswidrigen Verfahren der Bundespolizei haben können." Wenn ohne tatsächliche Prüfung eine Abschiebung binnen 48 Stunden möglich sein soll, erschließe es sich nicht, warum es bis zur Rückholung so lange gedauert habe. "Es sollte oberste Priorität der Behörden sein, schnellstmöglich ihr rechtswidriges Handeln mit solch weitreichenden Folgen rückgängig zu machen", so Bartolucci.

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