Zur Prostitution gezwungen: Angeklagten-Paar verurteilt

München (dpa/bb) - Ein Paar, das eine junge Afghanin monatelang zur Prostitution gezwungen hat, ist zu je drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Opfer lebte damals in Berlin.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv

München (dpa/bb) - Ein Paar, das eine junge Afghanin monatelang zur Prostitution gezwungen hat, ist zu je drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Opfer lebte damals in Berlin. "Wir haben keinen Zweifel an dem Motiv, die Geschädigte kommen zu lassen, um sie auf den Strich zu schicken", sagte Richter Philipp Stoll am Dienstag bei der Urteilsverkündung am Münchner Landgericht I. Die beiden wurden unter anderem wegen schwerer Zwangsprostitution verurteilt.

Das Paar hatte das Opfer Ende 2017 über einen Online-Chat kennengelernt. Der 28 Jahre alte Mann hatte der 27-Jährigen die Ehe versprochen, seine 29-jährige Verlobte gab sich als seine Schwester aus. Kurz nach der Ankunft des Opfers in München kam es zum Geschlechtsverkehr mit dem Mann. Das Gericht wertete dies als sexuellen Übergriff. Mit der verlorenen Jungfräulichkeit und weiteren Drohungen setzte das Paar, das ebenfalls aus Afghanistan stammt, die Frau anschließend derart unter Druck, dass sie sich schließlich prostituierte. Die Einnahmen kassierten die Angeklagten. Monate später ging die 27-Jährige mit einem Freier zur Polizei. Bei der Urteilsverkündung war sie nicht anwesend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.