Zum zweiten Mal für 20 Jahre hinter Gitter?

Sexueller Missbrauch einer 13-Jährigen: Werner H. (60) droht Sicherungsverwahrung. Jetzt beteuert er, schwul zu sein.
von  Abendzeitung
Vor Gericht: Der Angeklagte Werner H. (60) mit seiner Verteidigerin Manuela Groß.
Vor Gericht: Der Angeklagte Werner H. (60) mit seiner Verteidigerin Manuela Groß. © Berny Meyer

Sexueller Missbrauch einer 13-Jährigen: Werner H. (60) droht Sicherungsverwahrung. Jetzt beteuert er, schwul zu sein.

NÜRNBERG Trauriger Rekord: Die Hälfte seines Lebens hat Werner H. (60) bereits hinter Gittern verbracht, weil er 1984 wegen Vermögensdelikten zusätzlich zur Strafe 20 Jahre Sicherungsverwahrung aufgebrummt bekam. Jetzt droht ihm am Nürnberger Landgericht wegen sexueller Übergriffe die zweite Langzeit-Unterbringung.

Unter anderem soll der Angeklagte auf dem Sofa seiner Wohnung eine „gynäkologische Untersuchung“ an einem betrunkenen Mädchen (13) vorgenommen haben, während einige Jungs zusahen und es mit dem Handy filmten. Der beschlagnahmte Film wurde im Prozess gezeigt.

Er bot den Jugendlichen Tabak, Alkohol - und Sex

Mit „Outdoor-Aktivitäten“ hatte er, so der Vorwurf, Jugendliche angelockt. Die Kids gingen bei ihm ein und aus, durften rauchen, Alkohol trinken und mit Mädchen Sex haben. Werner H. bestritt, dass er sich so an Minderjährige heranmachen wollte. Nach seiner langen Haftzeit habe er große Sehnsucht nach Natur gehabt, deshalb Ausflüge mit seinem Armee-Zelt gegen Bezahlung geplant. Doch das sei leider finanziell gescheitert.

Auch sei er nicht an Mädchen interessiert. Werner H. beantragte einen Gentest, der eine angeborene Homosexualität nachweisen sollte. Dies sei medizinisch gar nicht möglich, stellte der dazu befragte Sachverständige Armin Steinkirchner gestern fest. Und der Psychiater Thomas Lippert bestätigte die Voraussetzungen für eine erneute Sicherungsverwahrung: Dass Werner H. mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin schwere Straftaten begehen wird.

Fünfeinhalb Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung beantragte deshalb Staatsanwältin Martina Müller gestern, wogegen sich Verteidigerin Manuela Groß verwahrte. Urteil am Montag.cis

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