Zugunglück von Bad Aibling: Prozess noch dieses Jahr

Der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling soll noch in diesem Jahr starten. Angeklagt ist der Fahrdienstleister, der bis kurz vor dem Crash auf seinem Handy ein Online-Spiel gespielt haben soll. Ihm drohen bis zu fünf Jahren Haft.
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Weil er ein Handyspiel gespielt haben soll, kam es zu dem folgenschweren Unglück im Februar.
dpa/Gameloft Weil er ein Handyspiel gespielt haben soll, kam es zu dem folgenschweren Unglück im Februar.

Der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling soll noch in diesem Jahr starten. Angeklagt ist der Fahrdienstleister, der bis kurz vor dem Crash auf seinem Handy ein Online-Spiel gespielt haben soll. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

München - Der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten rückt näher. "Die Kammer bemüht sich, dass der Prozess dieses Jahr beginnen kann", sagte der Sprecher des Landgerichts Traunstein, Tobias Dallmayer, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Zuständig für das Verfahren ist die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Erich Fuchs. Wie viele Prozesstage das Gericht zur Klärung der Schuldfrage veranschlagt, blieb zunächst offen.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung

Beim Frontalzusammenstoß zweier Nahverkehrszüge auf eingleisiger Strecke waren am 9. Februar in der oberbayerischen Stadt zwölf Menschen ums Leben gekommen. Fast 90 Insassen wurden verletzt. Es handelt sich um eines der schwersten Zugunglücke in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Lesen Sie hier: Dieses Handy-Game zockte der Fahrdienstleiter

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte am 18. Juli Anklage gegen den Fahrdienstleiter im Bahnhof von Bad Aibling erhoben. Sie wirft dem Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) fahrlässige Tötung in 12 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen vor.

Es bestehe der Verdacht, "dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war", so die Ermittler. Der Mann sitzt seit April in Untersuchungshaft.

Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

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