Zugunglück in Bad Aibling: Fahrdienstleiter zieht Haftentlassungsantrag zurück

Beim Zusammenstoß zweier Züge im Februar 2016 kamen zwölf Menschen ums Leben, mehrere Dutzend wurden schwer verletzt. Der verurteilte Fahrdienstleister hat seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nun zurückgezogen.
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Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Fahrdienstleiter Michael P. (r) steht im Sitzungssaal des Landgerichts mit seinen Anwälten Thilo Pfordte (l) und Ulrike Thole (verdeckt) an der Anklagebank.
dpa Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Fahrdienstleiter Michael P. (r) steht im Sitzungssaal des Landgerichts mit seinen Anwälten Thilo Pfordte (l) und Ulrike Thole (verdeckt) an der Anklagebank.

Traunstein - Zwei Jahre nach dem Zugunglück von Bad Aibling hat der verurteilte Fahrdienstleiter seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgezogen. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Traunstein am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Gründe sind bisher nicht bekannt. Über seinen Verteidiger hatte der Mann zunächst einen Antrag auf eine frühere Entlassung zum 9. März gestellt.

Beim Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar 2016 waren 12 Menschen ums Leben gekommen, 89 wurden schwer verletzt. Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Landgericht Traunstein den Fahrdienstleiter am 9. Dezember 2016 zu dreieinhalb Jahren Haft. Weil er an dem Unglückstag auf seinem Handy spielte, hatte er Signale falsch gestellt.

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