Zug verspätet? So bekommen Sie von der Bahn Geld zurück

Wenn es mit der Pünktlichkeit oder den Anschlüssen hapert, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung.
NÜRNBERG Verspätungen sind bei der Bahn eigentlich kein Problem – sagt die Bahn. Die meisten Züge seien pünktlich, behauptet der Schienenkonzern. „Solche Pauschalangaben kann man aber kaum überprüfen“, meint Hartmut Buyken, Sprecher beim Fahrgastverband Pro Bahn. „Auf einzelnen Strecken gibt es immer wieder erhebliche Verspätungen.“
Buyken findet es gut, dass der Bundesrat die Rechte der Bahnreisenden stärkt. Künftig haben sie bei Verspätungen und Zugausfällen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung – und zwar gegenüber allen Bahnbetreibern. Das neue Gesetz soll ab Mitte Juli gelten.
Bislang waren Fahrgäste bei Entschädigungen auf die Kulanz der Bahn angewiesen. „Die hat es ihnen aber alles andere als leicht gemacht, etwas zu bekommen“, sagt Buyken. Die AZ fasst die wichtigsten Fahrgastrechte zusammen.
Entschädigung:
Hat ein Zug Verspätung, oder fällt er ganz aus, gibt es Geld zurück. Bei mehr als einer Stunde muss die Bahn ein Viertel des Fahrpreises erstatten, bei mehr als zwei Stunden den halben Preis. Die Verspätung gilt für die ganze Reisekette: Verpassen Sie wegen fünf Minuten Verspätung den Anschlusszug und kommen eine Stunde später an, wird die Entschädigung fällig. Ist absehbar, dass Sie sich um 60 Minuten verspäten, können Sie von der Reise zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen.
Hilfeleistungen:
Ab einer Stunde Verspätung muss die Bahn für Erfrischungen im Zug sorgen. Wird eine Übernachtung nötig, muss sie Sie im Hotel unterbringen.
Nahverkehr:
Die Regelungen gelten auch für Nahverkehrszüge und die S-Bahn. Erstattungen gibt es aber erst ab 4 Euro. „Die Karte muss also mindestens 16 Euro kosten, damit es etwas zurückgibt“, sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität. Ab 20 Minuten Verspätung kann man auf andere Züge umsteigen, auch IC oder ICE. Dafür muss man aber ein Ticket lösen. Das Geld gibt es zurück. Verpasst man wegen Verspätung den letzten Zug, oder fällt er aus, kann man ein Taxi nehmen. Die Kosten bis 80 Euro werden erstattet. Die Bahn will diese Regelungen aus Kulanz auch für den Fernverkehr übernehmen.
Abo-Karten:
Inhaber von Monats- und Jahrestickets oder einer Bahncard 100 haben Anspruch auf „angemessene Entschädigung“. Wie hoch die ist, liegt noch nicht fest.
Rückerstattung:
Man muss sich die Verspätung vom Zugbegleiter bestätigen lassen, damit man am sein Geld zurückbekommt.
A. Jalsovec/M. Mai
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