Zu viele Puffs in Dachau - oder doch nicht?

Käuflicher Sex ist in Dachau gefragt. Sechs Bordelle gibt es in der 45 000 Einwohner zählenden Stadt bereits. Ihre Betreiber wollen nun expandieren, doch im Rathaus heiß es: Nein.
von  dpa / az
Ein noch nicht fertig gestelltes Club-Gebäude in Dachau. Mit baulichen Auflagen wehrt sich die Stadt Dachau gegen die Ausweitung der Prostitution.
Ein noch nicht fertig gestelltes Club-Gebäude in Dachau. Mit baulichen Auflagen wehrt sich die Stadt Dachau gegen die Ausweitung der Prostitution. © dpa/imago

Käuflicher Sex ist in Dachau gefragt. Sechs Bordelle gibt es in der 45 000 Einwohner zählenden Stadt bereits. Ihre Betreiber wollen nun expandieren, doch im Rathaus heiß es: Nein. Mit Auflagen soll die Erweiterung verhindert werden. Dagegen prozessieren die Bauherren.

Dachau - Die Stadt Dachau will die Ausweitung der Prostitution verhindern, muss sich vor Gericht aber voraussichtlich geschlagen geben. Das Verwaltungsgericht München gab am Donnerstag bei zwei Ortsbegehungen zu erkennen, dass es an diesem Freitag eher im Sinne der Bordellbetreiber entscheiden werde.

In beiden Fällen geht es um die Vergrößerung von Clubs, in denen käuflicher Sex angeboten wird. In dem Gewerbe-Wohn-Mischgebiet gibt es noch drei weitere Bordelle. Die Stadt, die nur 45 000 Einwohner zählt, aber verkehrsgünstig im Norden von München liegt, wehrt sich mit baulichen Auflagen gegen eine Ausweitung.

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Im ersten Fall geht es um einen als Wellness- und Relaxcenter ausgewiesenen Betrieb, in dem fünf Zimmer eingerichtet werden, die zur Prostitution genutzt werden dürfen. Im zweiten Fall wurde über die Genehmigung für ein Fetischstudio verhandelt, das von einer Domina betrieben wird.

Der Bau für das Wellnesscenter ist noch nicht fertig. Wann der Betrieb aufgenommen werden soll, ist nicht klar. Die Stadt Dachau hatte mit ihrer Genehmigung des Bauantrags vom 27. Mai 2013 Auflagen verbunden, die der Bauherr nicht akzeptieren wollte. Hauptpunkt für den Kläger war die Auflage, dass der Bauherr Strafe in Höhe von 1500 Euro zu zahlen habe, sollten Besucher außerhalb der ausgewiesenen fünf Zimmer Sex haben. Präventiv wollte die Stadt außerdem die Einrichtung weiterer Zimmer untersagen. Auf Vorschlag von Richter Johann Oswald nahm die Stadt diese Auflagen zurück.

Im zweiten Fall klagt eine Domina, die ihr Fetischstudio eine Straße weiter betreibt, gegen eine von der Stadt verhängte Nutzungsunterlassung. Für sie gehe es, wie sie dem Richter sagte, um ihre Existenz. Sie hatte ursprünglich einen Antrag auf Nutzungsänderung ihrer Räume gestellt. Vorher lief ihr Betrieb jahrelang ohne Genehmigung. Die Richterin legte der Stadt nahe, den Betrieb zu dulden. Die Rechtsanwältin der Domina wollte jedoch auf eine Genehmigung hinaus und beantragte eine Entscheidung des Gerichts.

 

 

 

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