Zu elft und ohne Pässe im Auto: Schleuser auf A8 gestoppt

Die Bundespolizei vereitelt am Walserberg eine Schleusung durch einen 20-Jährigen. Elf Personen wurden ohne gültige Pässe auf der A8 gestoppt.
von  AZ
Die Beamten der Bundespolizei stoppten auf der A8 ein Auto mit elf Insassen.
Die Beamten der Bundespolizei stoppten auf der A8 ein Auto mit elf Insassen. © Bundespolizei

Die Bundespolizei hat am Samstag eine Einschleusung von zehn afghanischen Staatsangehörigen vereitelt und ihren mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Die Frauen und Männer waren zu elft in einem VW Golf unterwegs, das berichten die Beamten am Montag auf Twitter.

A8: Mann hatte zehn Beifahrer

An der Grenzkontrollstelle am Walserberg auf der A8 fiel den Beamten das scheinbar tiefergelegte Auto eines 20-Jährigen auf. Elf statt der erlaubten fünf Personen waren im Fahrzeuginnere - inklusive Kofferraum. Während sich acht Personen vier Sitzplätze teilten, hatten sich zwei weitere im Kofferraum über die Grenze bringen lassen. 

Die Beamten der Bundespolizei stoppten auf der A8 ein Auto mit elf Insassen.
Die Beamten der Bundespolizei stoppten auf der A8 ein Auto mit elf Insassen. © Bundespolizei

Vorläufige Festnahmen durch die Bundespolizei

Der Autofahrer hatte zwar einen deutschen Führerschein und eine Fiktionsbescheinigung, seine zehn Beifahrerinnen und Beifahrer hatten allerdings keine Ausweispapiere dabei. Deshalb nahmen die Beamten die Personen vorläufig fest und brachten sie zur Dienststelle nach Freilassing. Dort stellte man fest, dass die zehn Geschleusten allesamt afghanische Staatsangehörige waren - darunter drei Kinder im Alter von 1, 6 und 8 Jahren sowie ein 16-Jähriger.

Einschleusen von Ausländern: Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die Bundespolizisten zeigten die sieben strafmündigen Afghaninnen und Afghanen wegen versuchter unerlaubter Einreise an und schickten alle zehn Geschleusten anschließend nach Österreich zurück.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde gegen den jungen 20-jährigen Afghanen ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Dass er seine Landsleute nicht nur verbotenerweise über die Grenze, sondern zudem in Lebensgefahr gebracht hat, könnte sich strafverschärfend auswirken. Er hat einen festen Wohnsitz in Deutschland und durfte die Dienststelle nach seiner Vernehmung wieder verlassen.

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