Zschäpe könnte von München nach Chemnitz verlegt werden

München (dpa/lby) - Beate Zschäpe, die im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, könnte in absehbarer Zeit von München in die Justizvollzugsanstalt (JVA) nach Chemnitz verlegt werden. Dies ist eine von zwei Möglichkeiten, die nach Angaben aus Justizkreisen derzeit geprüft wird.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Beate Zschäpe. Foto: Peter Kneffel/Archiv
dpa Beate Zschäpe. Foto: Peter Kneffel/Archiv

München (dpa/lby) - Beate Zschäpe, die im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, könnte in absehbarer Zeit von München in die Justizvollzugsanstalt (JVA) nach Chemnitz verlegt werden. Dies ist eine von zwei Möglichkeiten, die nach Angaben aus Justizkreisen derzeit geprüft wird. Zuerst hatte die Chemnitzer "Freie Presse" darüber berichtet. Offizielle Angaben dazu gibt es bislang nicht. Von der JVA München-Stadelheim hieß es am Dienstag lediglich, noch sei Zschäpe in München. Es gebe aber Sondierungen, ob eine Verlegung Zschäpes möglich sei, entweder innerhalb Bayerns oder "heimatnah".

Innerhalb Bayerns wäre die JVA im schwäbischen Aichach zuständig. Bei einer heimatnahen Verlegung wäre dies Chemnitz. Denn Zschäpes Heimatbundesland Thüringen hat in einem Abkommen mit Sachsen Chemnitz als Unterbringungsort für seine weiblichen Häftlinge bestimmt.

Der NSU-Prozess um die Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds", darunter zehn Morde an vorwiegend türkisch- und griechischstämmigen Menschen, war im Juli zu Ende gegangen. Zschäpe wurde als Hauptangeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Verteidiger und Anklage haben aber angekündigt, in Revision zu gehen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.