Zivilprozess in Augsburg: Gericht will mehr Beweise im Fall Ursula Herrmann

Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor mehr als 35 Jahren will das Gericht weitere Beweise auswerten.
von  rus
Eine Reproduktion zeigt die Kiste, in der 1981 das zehnjährige Entführungsopfer Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee qualvoll erstickte.
Eine Reproduktion zeigt die Kiste, in der 1981 das zehnjährige Entführungsopfer Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee qualvoll erstickte. © dpa

Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor mehr als 35 Jahren will das Gericht weitere Beweise auswerten.

Augsburg - Es ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Nachkriegszeit – und jetzt, über 35 Jahre später, wird er neu aufgerollt: Der Mord an der zehnjährigen Schülerin Ursula Herrmann vom Ammersee, die 1981 verschleppt und in einer Kiste vergraben worden ist. Das Mädchen erstickte darin qualvoll.

Michael Herrmann (52), der Bruder des Opfers, verlangt in einem Schmerzensgeld-Verfahren von dem verurteilten Kidnapper Werner M. 20 000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit dem Prozess gegen den Täter an einem Tinnitus leide (AZ berichtete).

In dem Schmerzensgeldprozess will das Gericht nun weitere Beweise auswerten. Die Zivilkammer des Augsburger Landgerichtes ordnete gestern an, dass im Juni zwei Polizisten als Zeugen in dem Verfahren vernommen werden.

„Jetzt geht’s ans Eingemachte“, sagt der Anwalt des Bruders

Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, geht es um die Aussage eines mittlerweile verstorbenen Alkoholikers, der damals das Loch, in dem Ursula Herrmann vergraben wurde, ausgehoben haben soll. Das gab er zu, später zog er diese Aussage jedoch zurück. Vor sieben Jahren war der Kidnapper Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Festnahme erst 27 Jahre nach der Tat

Werner M. lebte zuletzt in Kappeln an der Schlei (Landkreis Schleswig-Flensburg) und war dort erst 27 Jahre nach dem Verbrechen an dem zehnjährigen Mädchen gefasst worden. Er bestreitet bis heute, Ursula Herrmann umgebracht zu haben. Zweifel daran hat auch der Bruder des Opfers, Michael Herrmann. Er glaubt, dass es mehrere Täter gegeben habe.

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Und so reagieren sowohl die Anwälte Herrmanns als auch die des verurteilten Entführers hochzufrieden auf die Entscheidung des Gerichts – der eine, weil er endlich Gewissheit über den tatsächlichen Täter haben will, der seine Schwester ermordet hat, die Anwälte von Werner M., weil sie seine Unschuld beweisen möchten. Seine Revision hatte der Bundesgerichtshof verworfen, obwohl viele Prozessbeobachter Zweifel an seiner Täterschaft hatten. „Jetzt geht’s ans Eingemachte“, sagte dessen Anwalt Walter Rubach der „Augsburger Allgemeinen“. Das Verfahren soll am 22. Juni fortgesetzt werden.

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