Zeugin in Wahlfälschung-Prozess: Unstimmigkeiten bei Kreuzen

Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess um Fälschungsvorwürfe bei der Kommunalwahl 2014 im niederbayerischen Geiselhöring hat am Donnerstag eine Wahlhelferin ausgesagt. Sie war an der Auszählung von Briefwahlunterlagen beteiligt.
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Regensburg (dpa/lby) - Im Prozess um Fälschungsvorwürfe bei der Kommunalwahl 2014 im niederbayerischen Geiselhöring hat am Donnerstag eine Wahlhelferin ausgesagt. Sie war an der Auszählung von Briefwahlunterlagen beteiligt. Bei 20 bis 25 Stimmzetteln sei genau eine Person zu viel angekreuzt gewesen, weswegen diese Stimmzettel für ungültig erklärt worden seien, sagte sie. Andere Wahlhelfer hätten sie darauf aufmerksam gemacht, dass diese Stimmzettel vom Schriftbild und vom Stift her gleich ausgesehen hätten. An Details erinnerte sie sich nicht. Die Staatsanwältin verwies auf die Vernehmung der Zeugin 2014, bei der sie gesagt habe, auf den Zetteln sollen stets die selben Personen angekreuzt gewesen sein.

Weiter berichtete die Zeugin, sie und ihre Mit-Wahlhelfer hätten unter anderem geprüft, ob die Briefwähler auf den Stimmzetteln ein Kreuzchen gesetzt hatten, mit dem sie bestätigten, persönlich gewählt zu haben. Sollte dieses Kreuzchen gefehlt haben, hätten sie seitens der Wahlleitung die Anweisung gehabt, dieses nachzutragen. Bei wie vielen Stimmzetteln die Kreuze nachgetragen worden seien, konnte die Zeugin nicht mehr sagen. Bei der Polizeivernehmung im Juni 2014 gab sie den Protokollen nach an, bei etwa zwei Drittel von 500 Stimmzetteln hätten die erforderlichen Kreuze gefehlt, und zwar bei deutschen Namen ebenso wie bei ausländischen Namen.

Angeklagt ist ein 58-jähriger Landwirt, der nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bei der Kommunalwahl 2014 gemeinsam mit Mitarbeitern Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 der bei ihm beschäftigten Erntehelfer ausfüllte oder die Saisonarbeiter bei ihrer Stimmabgabe beeinflusste. Damit hätten sie den örtlichen CSU-Kandidaten helfen wollen - darunter die Ehefrau des Angeklagten. Die Anklagebehörde wirft dem Mann Wahlfälschung vor, der Spargelbauer bestreitet das. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schirmbeck hatte zu Prozessbeginn darauf verwiesen, dass im Falle einer Verurteilung auch versuchte Wahlfälschung in Betracht kommen könnte.

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