Zen-Priester legt Revision gegen Missbrauchsurteil ein

Nach der Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als 20 Fällen hat ein Zen-Priester Rechtsmittel eingelegt.
von  Linda Vogt
Zum Prozessauftakt gab der Zen-Priester die Missbrauchsvorwürfe zu.
Zum Prozessauftakt gab der Zen-Priester die Missbrauchsvorwürfe zu. © dpa

Nach der Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als 20 Fällen hat ein Zen-Priester Rechtsmittel eingelegt.

Augsburg - Das Landgericht Augsburg hatte den 62-Jährigen zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der buddhistische Geistliche hatte alle Vorwürfe aus der Anklage zugegeben. Demnach hatte er in einem Zeitraum von etwa 15 Jahren sieben Buben im Alter von 4 bis 13 Jahren missbraucht.

Wie Landgerichtssprecher Claus Pätzel am Mittwoch sagte, ist der Revisionsantrag des Verteidigers bei Gericht eingegangen. Sollte er in ihn den kommenden Monaten nicht zurückziehen, müsste der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

Mit dem Strafmaß lag die Jugendkammer des Landgerichts etwa in der Mitte zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung: Die Anklägerin hatte neun Jahre Haft verlangt, der Verteidiger hielt höchstens sechs Jahre für ausreichend.

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