Zehnjähriger muss nicht für illegalen Download zahlen

München (dpa/lby) - Ein zehn Jahre alter Junge muss keinen Schadenersatz für einen illegalen Download zahlen. Er hatte ein Computerspiel in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und war dafür verklagt worden.
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Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht auf dem Tisch eines Richters. Foto: Volker Hartmann/Archiv
dpa Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht auf dem Tisch eines Richters. Foto: Volker Hartmann/Archiv

München (dpa/lby) - Ein zehn Jahre alter Junge muss keinen Schadenersatz für einen illegalen Download zahlen. Er hatte ein Computerspiel in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und war dafür verklagt worden. Die Rechteinhaber des Spiels zogen ihre Klage aber am Mittwoch zurück, wie das Landgericht München I mitteilte.

Zuvor hatte das Gericht angekündigt, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Der Junge war in erster Instanz zu einer Zahlung von 900 Euro Schadenersatz und knapp 300 Euro Abmahnkosten verurteilt worden. Das Landgericht sah "keine Einsichtsfähigkeit" bei dem Kind. Die Klage gegen den Vater war schon vom Amtsgericht abgewiesen worden. Die Begründung: Er habe seinen Sohn ausreichend darüber belehrt, was er im Internet darf - und was nicht.

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