Zehn Jahre nach Tiefgaragenmord: Puzzlespiel vor Gericht

1999 wurde in einer Erlanger Tiefgarage eine 27-jährige Arzthelferin ermordet. Zehn Jahre später steht ein 44-jähriger Bekannter wegen Mordes vor Gericht. Die Anklage stützt sich auf Indizien. Wie der Prozess ausgeht, ist völlig offen.
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Freigesprochen: Der wegen Mordes und Missbrauchs angeklagte Peter S.
dpa Freigesprochen: Der wegen Mordes und Missbrauchs angeklagte Peter S.

ERLANGEN/NÜRNBERG - 1999 wurde in einer Erlanger Tiefgarage eine 27-jährige Arzthelferin ermordet. Zehn Jahre später steht ein 44-jähriger Bekannter wegen Mordes vor Gericht. Die Anklage stützt sich auf Indizien. Wie der Prozess ausgeht, ist völlig offen.

Es ist ein gigantisches Puzzlespiel: Beim Mord an einer Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage vor zehn Jahren gab es keine Zeugen. Niemand hat damals gesehen, wer die 27- Jährige auf dem Weg zur Arbeit abpasste und mit mehreren Messerstichen umbrachte. Keine harten Beweise, lediglich Hinweise deuten auf den mutmaßlichen Täter, der seit Anfang Oktober in Nürnberg vor Gericht steht. Die Anklageschrift allein füllt bereits einen ganzen Aktenordner – auf 735 Seiten hat die Staatsanwaltschaft dort akribisch niedergeschrieben, warum sie den 44 Jahre alten Landschaftsbauer des Mordes verdächtigt.

Das angenommene Motiv: Der Mann hatte seine damals 13 Jahre alte Tochter sexuell missbraucht. Die Schülerin hatte sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft für den Nachmittag mit der Arzthelferin verabredet. Aus Angst, das Mädchen könne sich seiner Patin offenbaren, griff der vierfache Vater am Morgen des 5. März 1999 zum Messer. Das Opfer verblutete.

Die "Soko Susanne" verfolgt 6000 Spuren

  Die Polizei stand damals vor einem Rätsel: Die Frau war weder missbraucht noch ausgeraubt worden. Niemand hatte einen Grund, die erst vor kurzem verwitwete Mutter eines Säuglings umzubringen. Obwohl die „Soko Susanne“ 6000 Spuren nachging, sogar einen Zeugen hypnotisierte, blieb der Täter unentdeckt. Die Akte wurde jedoch nie geschlossen. Jahre später gerät der nun Angeklagte wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter erneut ins Visier der Ermittler. Die Polizei hört seine Wohnung ab, im Januar 2008 kommt er in Untersuchungshaft.

  Der Prozess beginnt mit einem Blitzlichtgewitter. Ungerührt lässt der Mann, der weder richtig lesen noch schreiben kann, das Medieninteresse über sich ergehen. Den Missbrauch seiner Tochter räumt er unumwunden ein. „Er bedauert es sehr“, erklärt Verteidiger Peter Doll im Namen seines Mandanten. Den Mord aber bestreitet er ebenso wie den Vorwurf, der Angeklagte habe auch eine Freundin seiner Tochter zum Sex gezwungen.

Eine Freundin hatte dem Angeklagten ein falsches Alibi geliefert

   Das Gericht fährt in die Tiefgarage, um sich ein Bild vom Tatort zu machen. Zahlreiche Zeugen werden geladen und beschreiben das Opfer als fröhlich, herzlich und kinderlieb. Am dritten Prozesstag dann der Eklat: Die damalige Freundin des Angeklagten wird im Gerichtssaal wegen Verdachts auf Falschaussage festgenommen. Sie hatte dem Angeklagten ein falsches Alibi geliefert.

Nicht nur diese Zeugin hinterlässt bei Prozessbeobachtern Zweifel. So sagt die missbrauchte Tochter unter Tränen aus, dem Opfer nichts von den Vorgängen in dem einsamen Gehöft in Erlangen-Dechsendorf erzählt zu haben. Doch wie viel Mut würde eine andere Aussage kosten, wenn dafür der eigene Vater als Mörder verurteilt wird? Mithäftlinge, alles „schwere Jungs“, berichten, der 44-Jährige habe ihnen von einem „Blutrausch“ erzählt. Wollen sie sich mit der Aussage nur eigene Vorteile zusichern?

Wie der Prozess ausgeht, ist völlig offen

Und ist es wirklich eigene Erinnerung oder angelesenes Wissen? Eine Verwandte des Opfers erzählt vor Gericht, dass sie zwei Tage vor dem Mord mit der Arzthelferin beim Einkaufen war. „Dann hat sie mich gefragt, was ich tun würde, wenn ich wüsste, dass einer sein Kind missbraucht.“ Die junge Witwe habe sich zudem verfolgt gefühlt und sinngemäß gesagt: „Er weiß, dass ich es weiß, und jetzt will er sich mit mir treffen.“ Die Verteidigung hält es für problematisch, dass der Zeugin diese Sätze erst jetzt wieder eingefallen sind. Die 38- Jährige beteuert jedoch, sie habe massiv unter Schock gestanden. Die Erinnerung sei erst zurückgekehrt, als sie aus der Zeitung erfuhr, dass der mutmaßliche Mörder auch seine Tochter missbraucht habe.

 Wie das Gericht die Aussagen bewerten wird, ist völlig offen. Oberstaatsanwalt Wolfgang Gründler ist jedoch zuversichtlich: „Indizien muss man in einer Gesamtschau sehen, und in dieser Sache sehe ich die Anklage bestätigt.“

dpa

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