Zehn Jahre Haft für tödlichen Streit im Gefängnis gefordert

Traunstein (dpa/lby) - Im Prozess um den Tod eines Häftlings während eines Hofgangs hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten gefordert. Vor dem Landgericht Traunstein muss sich ein 49-jähriger Mazedonier den Vorwürfen stellen, einen Mithäftling im Gefängnis Bernau am Chiemsee (Landkreis Rosenheim) bei einem Streit im August 2019 mit Tritten gegen den Kopf tödlich verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft stufte die Tat am Mittwoch entgegen der Anklage als Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag ein und nicht als Totschlag. Die zum Teil widersprüchlichen Aussagen der Zeugen hatten es aus Sicht des Staatsanwalts nicht ermöglicht, den Vorwurf des Totschlags ausreichend zu begründen. Ob Tritte oder Faustschläge todesursächlich waren, bleibe unklar. Die beiden Nebenklagevertreter von Schwester und Mutter des Getöteten schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
Die Verteidiger des Angeklagten kritisierten das Plädoyer des Staatsanwalts hingegen als "Rosinenpickerei" und machten deutlich, wie schwer aus ihrer Sicht die Wahrheitsfindung gewesen sei. Die Ermittlungen bezeichneten sie als zudem "defizitär", diese seien in der Verhandlung allen Beteiligten auf die Füße gefallen. Es sei im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.
Die Verteidigung wertete einen Faustschlag gegen den Getöteten als Notwehr und damit als straffrei. Fußtritte sind aus Sicht der Verteidigung nicht zweifelsfrei belegbar und als versuchte gefährliche Körperverletzung zu werten. Die beizumessende Strafe soll mit der bisherigen Haftstrafe abgegolten sein.
Das Urteil soll am 8. Juli verkündet werden.