Youtuber "Drachenlord" muss im März erneut vor Gericht

Im Oktober ist der Videoblogger "Drachenlord" zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt, im März beginnt die Verhandlung.
AZ/dpa |
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Im Oktober wurde der "Drachenlord" wegen Körperverletzung verurteilt. (Archivbild)
Im Oktober wurde der "Drachenlord" wegen Körperverletzung verurteilt. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa

Nürnberg - Der Youtuber "Drachenlord" muss sich im Frühjahr erneut vor Gericht verantworten. Die Berufungsverhandlung gegen den 32-Jährigen wird am 23. März vor dem Landgericht in Nürnberg beginnen, wie ein Justizsprecher am Dienstag auf Anfrage sagte. Die Ladung sei ihm zugestellt worden.

Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte den Videoblogger im Oktober wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Nach der Staatsanwaltschaft hatte auch er dagegen Berufung eingelegt.

Youtuber "Drachenlord" streitet sich seit Jahren mit Hatern

Der Videoblogger aus Mittelfranken streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern. Diese sogenannten Hater beschimpfen ihn nicht nur im Internet, sondern tauchen auf regelmäßig vor seinem Haus in dem Dorf Altschauerberg auf. Die Polizei rückt eigenen Angaben mehrmals täglich wegen Ruhestörung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und anderer Delikte aus.

In mehreren Fälle wurde der "Drachenlord" nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich: Vor Gericht gab er selbst zu, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt zu haben. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.

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2019 wegen Pfefferspray-Attacke zu Bewährungsstrafe verurteilt

Einige dieser Taten beging er in seiner Bewährungszeit. Im September 2019 hatte das Amtsgericht ihn bereits wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auch eine höhere Haftstrafe für ihn gefordert, als die Richterin am Ende verhängte.

"Dieses Urteil ist nicht leicht gewesen", sagte diese bei der Urteilsbegründung. Der Youtuber sei Täter und Opfer zugleich. "Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben." Es gebe Leute, die sich daran ergötzten, ihn psychisch fertig zu machen und zu provozieren, kritisierte die Richterin. Er begebe sich aber auch selbst immer wieder in die Schusslinie.

"Drachenlord" zieht im Januar um

In dem Prozess hatte der "Drachenlord" angekündigt, dass er sein Haus inzwischen verkauft habe und aus Altschauerberg wegziehen werde. In einem Video auf der Plattform Youtube sagte er am Samstag, dass der Verkauf nun rechtskräftig sei und er spätestens am 5. Januar ausgezogen sein müsse.

Eine Bestätigung der Gemeinde Emskirchen, zu der Altschauerberg gehört, gibt es nicht. Zu Kauf- und Grundstücksangelegenheiten gebe man keine Auskunft, teilte diese mit. Der Justizsprecher betonte aber mit Blick auf den möglichen Umzug: Sollte der Youtuber im März nicht zu der Verhandlung erscheinen, werde die Berufung automatisch zurückgezogen, und er müsse die Haft antreten.

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6 Kommentare
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  • Bürger Europas am 22.12.2021 09:21 Uhr / Bewertung:

    Wenn die Situation so ist, wie ich in mehreren Berichten gelesen habe, ist die Geschichte um Drachenlord ein Polizei- und Behördenversagen erster Ordnung. Ich hoffe, dass die nächste Instanz es richtig einschätzen kann. Allerdings befürchte ich, dass die Polizei, die hier ja auch regelmäßig versagt, sich gegen den jungen Mann stellt um ihre Defizite zu vertuschen aber auch ihre Ohnmacht gegen eine Mob von Spass-Hatern zu beenden.

  • Der wahre tscharlie am 21.12.2021 17:03 Uhr / Bewertung:

    Mich würde mal interessieren, ob diese sogenannten Hater, die vor seinem Haus auftauchen, auch angezeigt werden. Sachbeschädigung ect.
    Oder ist das eine einseitige Geschichte?

  • Heinrich H. am 21.12.2021 16:22 Uhr / Bewertung:

    ........vielleicht könnte man die Strafe noch etwas erhöhen......?

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