Wunsiedel: Gericht stoppt Nazi-Aufmarsch

Einen geplanten Nazi-Aufmarsch im oberfränkischen Wunsiedel hat das Bundesverfassungsgericht jetzt verboten. Der "Aufmarsch zum Gedenken an Rudolf Heß" war für den 22. August angemeldet.
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Nazis dürfen bei ihrer so genannten "Rudolf-Heß-Gedenkverstaltung" nicht marschieren.
dpa Nazis dürfen bei ihrer so genannten "Rudolf-Heß-Gedenkverstaltung" nicht marschieren.

WUNSIEDEL - Einen geplanten Nazi-Aufmarsch im oberfränkischen Wunsiedel hat das Bundesverfassungsgericht jetzt verboten. Der "Aufmarsch zum Gedenken an Rudolf Heß" war für den 22. August angemeldet.

Die geplante "Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung" im oberfränkischen Wunsiedel am 22. August bleibt endgültig verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte in einem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss den Antrag des Veranstalters auf eine einstweilige Anordnung ab, die darauf abzielte, die Gedenkveranstaltung durchführen zu können.

Die Richter argumentierten, dass das Verbot für den klagenden Veranstalter hinnehmbar sei, weil das Bundesverfassungsgericht demnächst in einem Hauptsacheverfahren über die prinzipielle Zulässigkeit der Veranstaltung entscheiden werde. In dem Hauptsacheverfahren wird über eine Verfassungsbeschwerde des Veranstalters entschieden.

Das Landratsamt Wunsiedel hatte die für den 22. August 2009 vom Antragsteller angemeldete Versammlung mit dem Thema „Gedenken an Rudolf Heß“ sowie jede Ersatzveranstaltung im Stadtgebiet Wunsiedel verboten. Der Veranstalter hatte gegen dieses Verbot geklagt, um die Veranstaltung doch noch stattfinden zu lassen.

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