Würzburg: Kein Hartz IV-Nachschlag für Stadträtin
Belinda Brechbilder (Die Linke) klagte gegen ARGE, denn ihr war das Sitzungsgeld abgezogen worden.
WÜRZBURG Die Würzburger Stadträtin Belinda Brechbilder (Die Linke) bekommt keine Hartz IV-Nachzahlung für die Monate Juni bis September 2008. Das Sozialgericht Würzburg hat gestern eine Klage der 48-Jährigen gegen die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung (ARGE) Würzburg abgewiesen.
Brechbilder wurde im Frühjahr 2008 für die Linke in den Würzburger Stadtrat gewählt und erhielt dafür monatlich 651 Euro Aufwandsentschädigung. Die Stadtrats-Vergütung wurde von der ARGE als Einkommen angerechnet und das bereits bis September gewährte Arbeitslosengeld II gestrichen. Diese Praxis wurde jetzt vom Sozialgericht bestätigt. Das Gericht stützte sich dabei u. a. auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1998: Demnach müsse sich Brechbilder ihre Aufwandsentschädigung anrechnen lassen, „soweit sie der Steuerpflicht unterliegt“, erläuterte Richter Jürgen Martin.
Ich habe nicht erwartet, dass ich hier Gerechtigkeit bekomme“
Das Gericht recherchierte beim Finanzamt: Lediglich 204 Euro der Stadtratsvergütung sind pro Monat steuerfrei. Was darüber hinausgeht, muss versteuert und damit von der ARGE auch als Einkommen angerechnet werden. Es sei denn, Brechbilder könnte höhere Ausgaben für ihre kommunalpolitische Tätigkeit nachweisen. „Diesen Nachweis hat die Klägerin aber nicht geführt“, sagte Gerichtssprecher Jochen Strnischa. Brechbilder befürchtet Probleme mit dem Datenschutz, wenn sie z. B. Ausgaben für vertrauliche Gespräche mit Bürgern belegen muss.
„Ich habe nicht erwartet, dass ich hier Gerechtigkeit bekomme“, kommentierte die 48-Jährige das Urteil. Inzwischen bezieht sie keine Sozialleistungen mehr, sondern verdient ihren Lebensunterhalt als Mitarbeiterin der Bundestagsabgeordneten Kornelia Möller im Würzburger Parteibüro der Linken. Bei der Klage geht es um eine Nachzahlung von mehreren Hundert Euro. Die Stadträtin will den Präzedenzfall trotzdem geklärt haben. „Meine 49 Stadtratskollegen konnten ihre Aufwandsentschädigung in voller Höhe für ihre politische Arbeit ausgeben. Ich sollte davon meinen Lebensunterhalt bestreiten. Das behindert mich in der Ausübung meines Mandats und verstößt für mich gegen den Gleichheitsgrundsatz.“ Sie wird in Berufung gehen.
Patrick Wötzel
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