Wolfs-Abschuss in Bayern: Bund Naturschutz klagt

Traunstein - Zwei von Naturschützern angekündigte Klagen gegen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes im südlichen Oberbayern liegen nun beim Verwaltungsgericht München. Die Eilanträge des Bundes Naturschutz (BN) und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) des BN seien seit Mittwochnachmittag eingegangen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Wann darüber entschieden werde, sei offen. Die Abschussgenehmigung für das Tier mit dem genetischen Code GW2425m gilt weiter, bis das Gericht eine eventuell anderslautende Entscheidung trifft. Es wäre der erste Wolf seit 140 Jahren, der in Bayern offiziell getötet werden darf.
SPD und Grüne: Wolf keine Gefahr für Menschen
Die Regierung von Oberbayern hatte per Allgemeinverfügung die - so das Amtsdeutsch - "zielgerichtete letale Entnahme" bis zum 31. März zugelassen. Damit soll der Behörde zufolge eine Gefährdung von Menschen verhindert werden. Naturschützer, aber auch Grüne und SPD im Landtag kritisierten die Abschussgenehmigung. Sie sehen keine Gefährdung von Menschen.
Das männliche Tier, das der Alpenpopulation zugeordnet ist, hatte seit dem 13. Dezember 2021 in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Zuletzt war ein Riss am 19. Dezember nachgewiesen worden. Seitdem fehlt von dem Wolf jede Spur.
Erste Schützen melden sich bei Landratsämtern
Potenzielle Schützen, die zum Abschuss berechtigt und auch bereit sind, müssen sich vorher bei den Landratsämtern der betroffenen drei Landkreise melden. Bisher seien vereinzelte Meldungen eingegangen, hieß es am Donnerstag beim Landratsamt Traunstein.