Wolf zum Abschuss freigegeben: Naturschützer wollen klagen

Rosenheim - Ein Wolf, der zuletzt in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim sein Unwesen trieb, darf abgeschossen werden. Das teilte die Regierung von Oberbayern am Freitag mit und veröffentlichte die entsprechende Allgemeinverfügung am Montag. Das Tier war Siedlungen wiederholt sehr nahe gekommen und hatte mehrere Nutztiere getötet. Naturschützer wollen nun gegen den Abschuss des Wolfs klagen.
Wölfe im Alpenraum keine Seltenheit mehr
Wölfe sind schon seit längerer Zeit auch im oberbayerischen Alpenraum keine Seltenheit mehr und haben sich zum verhassten Nachbarn von Almwirt, Bauern und Co. entwickelt. Die Naturschutzbehörden verzeichneten in den vergangenen Jahren immer mehr Wolfsrisse an Nutztieren. Einige davon gingen auf das Konto des Wolfes mit dem genetischen Code GW2425, der nun geschossen werden darf.
Bund Naturschutz klagt gegen Abschuss: Vergrämen statt töten
Um weitere Risse oder eine Gefährdung von Menschen zu verhindern, ist das Tier am Freitag zum Abschuss freigegeben worden. Gegen den Abschuss des Wolfs will nun der Bund Naturschutz klagen. Das Raubtier stelle keine Gefahr für die Menschen dar und daher wäre eine Tötung nicht rechtmäßig, erläutern die Naturschützer am Dienstag. Stattdessen müsse der Wolf vergrämt und so von Siedlungen fern gehalten werden.