Wolbergs vor Gericht: "Sie klauen mir Lebenszeit"

Regensburg (dpa/lby) - Mit seiner Zeugenaussage vor dem Landgericht hat der Leiter des Regensburger Amtes für Stadtplanung die Angaben des angeklagten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs gestützt. Der suspendierte Rathauschef muss sich in einem zweiten Verfahren wegen Korruptionsvorwürfen stellen.
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Joachim Wolbergs sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht.
Armin Weigel/dpa Joachim Wolbergs sitzt im Verhandlungssaal im Landgericht.

Regensburg (dpa/lby) - Mit seiner Zeugenaussage vor dem Landgericht hat der Leiter des Regensburger Amtes für Stadtplanung die Angaben des angeklagten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs gestützt. Der suspendierte Rathauschef muss sich in einem zweiten Verfahren wegen Korruptionsvorwürfen stellen. Er richtete am Mittwoch selbst Fragen an den Zeugen. Ob sich dieser an nur einen einzigen Fall erinnern könne, bei dem er - Wolbergs - Einfluss auf Baugenehmigungsverfahren genommen oder dies auch nur versucht habe? Der Amtsleiter reagierte mit einem klaren "Nein".

Aufhorchen ließ die Aussage des Zeugen, wonach Wolbergs erst im Jahr 2015 von einer Projekterweiterung erfahren haben dürfte - um deren Umsetzung zu erwirken, soll ein mitangeklagter Unternehmer der Anklage nach aber bereits im März 2014 5000 Euro gespendet haben.

Empört richtete sich Wolbergs daraufhin an Staatsanwaltschaft und Gericht: "Sie klauen mir Lebenszeit!". Die Behörden sollten sich eingestehen, "völlig auf dem Holzweg" zu sein. Aber: "Mit mir können Sie dieses Spiel ja spielen", jedoch zumindest den mitangeklagten Unternehmer sollten sie aus dem Verfahren entlassen. Dieser müsse sich schließlich für jeden Prozesstag einen Urlaubstag nehmen.

In dem Prozess geht es vor allem um die Frage, ob Unternehmer dem Ex- SPD-Politiker Wolbergs im Kommunalwahlkampf 2014 Parteispenden haben zukommen lassen, um sich dessen Wohlwollen bei der Vergabe von Bauprojekten zu sichern. Mit Wolbergs sitzen noch zwei Unternehmer auf der Anklagebank. Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bei Wolbergs sowie bei den Bauträgern auf Bestechung und Vorteilsgewährung. Ein Urteil wird im Frühjahr erwartet.

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