Wolbergs-Prozess: Vergünstigte Eigentumswohnung für Mutter
Regensburg (dpa/lby) - Im Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) hat sich der mitangeklagte Unternehmer Volker Tretzel zu Wort gemeldet. In der Verhandlung am Montag ging es unter anderem um den Verkauf einer Privatwohnung an Wolbergs Mutter. Laut Anklage bekam sie auf den Kaufpreis von 375 000 Euro einen Nachlass von gut 37 000 Euro, zudem wurden Kosten für eine Sonderausstattung in Höhe von rund 16 000 Euro nicht berechnet. Sowohl ein als Zeuge geladener Vertriebsmitarbeiter Tretzels sowie der Unternehmer selbst sagten, die Vier-Zimmer-Wohnung sei schwer zu vermitteln gewesen und deswegen vergünstigt verkauft worden. Tretzel sprach gar von einem "Ladenhüter".
Der Zeuge sagte, als er bei dem Verkaufsgespräch 2011 erfahren habe, dass es sich bei der Kundin um die Mutter Wolbergs handelte - der damals Bürgermeister in Regensburg war - habe er mit Tretzel über den Preis gesprochen. Bei "nennenswerten" Kunden sei das üblich.
Tretzel sagte, bei den Preisen gebe es Spielräume, die an die Mutter verkaufte Wohnung sei billiger gewesen, "weil sie einfach nicht wegging". Er ergänzte: "Da kann es schon sein, dass ich gesagt habe: "Haut's 'es weg". Dass wir da besondere Wohltaten verteilen wollten - das glaube ich nicht." Insgesamt sei die gut 100 Quadratmeter große Wohnung dann doch teuer gewesen.
Im Zentrum des seit September laufenden Prozesses steht die Frage, ob bei der Vergabe eines millionenschweren Bauprojektes an Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben. Wolbergs muss sich wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Tretzel werden Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz vorgeworfen.
Ebenfalls angeklagt sind der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, Norbert Hartl, der sich wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme verantworten muss, sowie der ehemalige Tretzel-Mitarbeiter Franz W. In seinem Fall geht es um den Vorwurf der Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz.
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