Wolbergs-Prozess: Referenten stützen Wolbergs Aussagen
Regensburg (dpa/lby) - Im zweiten Korruptionsprozess gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs haben zwei ranghohe Verwaltungsmitarbeiter dessen Angaben zur Genehmigung für den Bau einer Halle gestützt. Die Leiterin des Baureferates sowie der Leiter des Wirtschaftsreferates waren am Mittwoch vor dem Landgericht als Zeugen geladen. Im Fokus stand eine Unterschrift von Wolbergs, mit der er den Bau der Halle genehmigt hatte.
Der Bauordnungsamtsleiter hatte unter anderem wegen naturschutzrechtlicher Bedenken nicht unterschrieben. Wolbergs unterzeichnete dann selbst. Er sagte im Prozess, er habe damit dem politischen Willen entsprechend gehandelt, die parteiübergreifende Mehrheit der Stadträte wie auch Teile der Verwaltung seien für den Bau der Halle gewesen.
Die Baureferentin sagte, ihr sei auch an der gewerblichen Entwicklung gelegen gewesen. Jedoch sei es ihr noch um die Fragen des "Wie?" und "Wann?" gegangen. Deswegen habe sie Wolbergs' Entscheidung zu unterschreiben nicht mitgetragen. Sie bestätigte aber, dass die Stimmung in Politik und Verwaltung überwiegend pro Hallenbau gewesen sei. Der Wirtschaftsreferent gab an, den Bau befürwortet zu haben.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob sich im Umgang mit Bauträgern zwischen der Amtszeit Hans Schaidingers (CSU) und der von Wolbergs etwas geändert habe, sagten beide, es seien gewöhnliche Abläufe gewesen.
Der Wirtschaftsreferent kritisierte die Methoden eines Polizisten bei den Vernehmungen. Er selbst habe sich in seiner ersten Vernehmung verunsichern lassen und sei deshalb zur nächsten in Begleitung eines Zeugenbeistandes erschienen. Vergangene Woche hatte die Ex-Büroleiterin des SPD-Ortsverbandes Stadtsüden gesagt, sie habe sich von dem Polizisten massiv unter Druck gesetzt gefühlt. Dieser sei mit ihren Antworten offensichtlich nicht einverstanden gewesen und habe teilweise etwas anderes protokollieren lassen, als sie ausgesagt habe. Zudem habe er ihr mit Ermittlungen gedroht.
Der Verteidiger eines der drei mitangeklagten Unternehmer beantragte, das Verfahren gegen seinen Mandanten abzutrennen und auszusetzen. Dessen Teilnahme an dem Mammutprozess sei unverhältnismäßig, sagte Anwalt Georg Karl am Mittwoch. Die Beweisaufnahme betreffe den Unternehmer kaum, weswegen gegen diesen im Anschluss an den Prozess gesondert verhandelt werden sollte. Der Vorsitzende Richter sagte, zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich mit einer Spende im Wahlkampf das Wohlwollen Wolbergs' bei der Vergabe von Bauprojekten gesichert haben zu wollen. Die Beteiligten bestreiten dies. Zum Prozessauftakt hatte Wolbergs gesagt, es sei absurd zu glauben, er habe sich von einer 5000-Euro-Spende beeinflussen lassen. Er und der Unternehmer hätten sich erst im Gerichtssaal kennengelernt.
Der Unternehmer hatte über seinen Anwalt ausgesagt, auf Anregung eines der ebenfalls angeklagten Bauträger gespendet zu haben. Zu einer Mail mit dem sinngemäßen Hinweis, die Spende zu veranlassen, damit zwei Bauprojekte umgesetzt würden, hatte er gesagt, sich nicht erinnern zu können, weshalb er das so formuliert habe. Er habe wohl allgemein den Wunsch zum Ausdruck bringen wollen, dass in der Stadt die im Wahlkampf zum Erliegen gekommene Bautätigkeit in Gang komme.
Verteidiger Karl sagte, Wolbergs sei bei der Spende noch dritter Bürgermeister und somit mit Sozialthemen befasst gewesen, so dass sein Mandant damals nicht davon ausgegangen sei, dass Wolbergs auch für Baufragen zuständig sein könnte. Zudem verwies der Anwalt auf ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses, in dem die Behörde angeboten habe, das Verfahren könnte gesondert behandelt werden, sollte der Unternehmer gegebenenfalls eine Bewährungsstrafe akzeptieren. Das habe sein Mandant abgelehnt.
Die Vorwürfe gegen Wolbergs lauten Bestechlichkeit und Vorteilsnahme, den drei Bauunternehmern werden Bestechung und Vorteilsgewährung zur Last gelegt. In einem ersten Prozess war Wolbergs im Juli in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt und darüber hinaus freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf viereinhalb Jahre Haft plädiert.
- Themen:
- CSU